Gut dreieinhalb Jahre nach dem schweren Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen hat das Landgericht München II den damaligen Verantwortlichen für die Bahnanlagen in dieser Region und einen seinerzeitigen Fahrdienstleiter nach einem längeren Prozess freigesprochen. Beide waren wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt gewesen.
Die Verteidiger hatten für beide Angeklagte einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Anlagenverantwortlichen zwei Jahre Haft auf Bewährung beantragt, für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte beim inzwischen im Ruhestand befindlichen Fahrdienstleiter darauf verwiesen, dass dieser im Falle einer höheren Strafe seine Pension verlieren würde. So weit wollte die Strafverfolgungsbehörde aber nicht gehen.
Die beiden Männer hatten sich im Prozess sehr betroffen gezeigt und sich bei den Angehörigen und Betroffenen entschuldigt. Ihre Anwälte beantragten Freispruch. Sie gehen davon aus, dass das Unglück auch dann nicht hätte verhindert werden können, wenn die beiden Angeklagten sich anders verhalten hätten.
Bei dem Unglück vor dreieinhalb Jahren waren fünf Fahrgäste ums Leben gekommen und mehr als 70 verletzt worden. Mehrere Schwerverletzte, die im Herbst als Zeugen bei dem Prozess ausgesagt hatten, leiden heute noch unter den Folgen des Unfalls.
Eine 38-jährige Frau aus München stützte sich beim Gang in den Gerichtssaal auf einen Stock und erzählte von ihrem Schicksal und dem ihrer Familie. Die Frau hatte mit ihrer Mutter im Zug gesessen, war bei dem Unglück herausgeschleudert und ohnmächtig geworden. Als sie wieder zu sich kam, habe sie alles „sehr verschwommen“ wahrgenommen. Sie habe dann Leute um sich herum gefragt, was mit ihrer Mutter sei. Bei der Fahrt in die Klinik sei sie erneut ohnmächtig geworden und erst Wochen später in der Reha wieder zu sich gekommen. Dort habe sie von ihrem Vater erfahren, dass ihre damals 60-jährige Mutter beim Zugunglück gestorben war.
Die Tochter war bei dem Unfall lebensgefährlich verletzt worden. Sie erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Genickbruch; zwei Wirbel mussten durch Implantate ersetzt werden. In der Reha musste die heute 38-Jährige, wie sie bei Gericht sagte, erst „alles wieder lernen“: sprechen, essen, sitzen, gehen. In den Implantaten bildete sich später ein Tumor. Ein Knie ist verknöchert und versteift, ein damals gebrochenes Handgelenk lasse sich bis heute „noch nicht richtig bewegen“. Körperlich sei sie bei „65 Prozent vielleicht“. Und den Vater habe das alles sehr mitgenommen. Andere damals Schwerverletzte berichteten von ähnlichen Schicksalen.
Das Gericht hatte seit Prozessbeginn Ende Oktober zahlreiche Zeugen befragt, um sich von dem Unglück selbst, den Ursachen und den Folgen sowie von den Zuständen bei der Deutschen Bahn ein umfassendes Bild zu machen. Auch die beiden Angeklagten, der Fahrdienstleiter und der Anlagenverantwortliche (Alv), konnten sich umfassend äußern. Der damalige Fahrdienstleiter war, wie er dem Gericht schilderte, 2021 an Prostatakrebs erkrankt und nach einer Operation und mehrmonatigen Auszeit 2022 im Alter von 62 Jahren wieder ins Stellwerk in Weilheim zurückgekehrt. Dann kamen aber noch einmal viele Krankheitstage dazu, bis kurz vor dem Unfall. Am Vorabend des Unglückstags hatte sich ein Lokführer bei dem Fahrdienstleiter gemeldet und von einem „Schlenkerer“ an der späteren Unfallstelle berichtet. „Da hupft der Zug richtig“, da müsse mal einer nachschauen. Der Fahrdienstleiter versäumte es aber die Meldung weiterzugeben, es schaute niemand nach.
Die Staatsanwaltschaft zog daraus den Schluss, eine Inspektion hätte zu einer Gleissperrung oder einer Langsamfahrstelle geführt; die spätere Entgleisung des Regionalzugs bei fast 100 Kilometern pro Stunde wäre verhindert worden. Die Verteidigung widersprach.
Für eine Verurteilung müsse „zweifelsfrei feststehen“, dass bei einer Inspektion die gravierenden Schäden an mehreren Betonschwellen entdeckt worden wären. Der Regionalzug war wegen gebrochener Betonschwellen entgleist. Ein Gutachter hatte aber ausgesagt, die Schäden im Inneren der Schwellen wären von oben nicht zu erkennen gewesen. Und wenn „nichts Auffälliges entdeckt worden wäre“, so die Schlussfolgerung der Verteidigung, dann wäre die Strecke auch nicht gesperrt worden. Es gebe also keinen Zusammenhang zwischen der Nicht-Weitergabe der Meldung des Lokführers und dem Unfall am nächsten Tag. Staatsanwältin Sarah Bayer hatte zuvor erklärt, es sei „einfach falsch“, dass mehrere bereits als schadhaft erkannte Schwellen bei einer Inspektion nicht aufgefallen wären.

Prozess um Zugunglück bei Garmisch
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Mehrere Fahrdienstleiter aus der Region Garmisch-Partenkirchen haben bei Gericht ihren angeklagten Kollegen, der nach dem Unglück suspendiert und später pensioniert worden war, als fachlich top bezeichnet. Er sei der beste Fahrdienstleiter in der Region gewesen. Einer der Zeugen sagte, der Angeklagte sei der Einzige gewesen, der nach einer solchen Krankheitsgeschichte „so akkurat“ gewesen sei, wieder zu arbeiten. „Jeder andere wäre in Vorruhestand gegangen.“ Einer der damaligen Vorgesetzten des Angeklagten berichtete, dieser habe „ausgeholfen, weil wir personelle Not hatten“. Seit Jahren fehlen der Deutschen Bahn Fahrdienstleiter. Was immer wieder dazu führt, dass Stellwerke zeitweise unbesetzt und Strecken vorübergehend gesperrt sind.
Am Vorabend des Unglücks, als der besagte Funkspruch erfolgte, war laut Zeugenaussage eines Fahrdienstleiters gerade besonders viel los gewesen im Stellwerk Weilheim. Gerade beim Zugverkehr in Garmisch-Partenkirchen sei „Rushhour“ gewesen. „Da klingelt’s ständig.“ Der Angeklagte habe telefoniert und geschrieben. Der Zeuge sagte, „ich hab’ dieses blöde Gespräch nicht mitgekriegt.“ Gemeint war der Funkspruch. „Sonst hätt’ ich ihm gesagt“, dem jetzt angeklagten Kollegen, „du musst da noch anrufen“ und eine Inspektion veranlassen. Der Angeklagte selbst erklärte vor Gericht, er habe vorgehabt, den Lokführern der nächsten Züge „zu sagen, schaut mal“. Er habe nach dem Funkspruch auf die Toilette gehen müssen, und danach sei die Meldung des Lokführers „wie weggeblasen“ gewesen.
Nach seiner Prostatakrebs-Operation sei er „okay“ gewesen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Andererseits musste er nach eigenen Angaben „öfters auf die Toilette gehen“. Häufige Toilettengänge und der Job im Stellwerk passen aber eigentlich überhaupt nicht zusammen, wie zwei andere Fahrdienstleiter als Zeugen berichteten. Wenn es mit vielen Zugfahrten stressig sei, und es sei „immer stressig“, habe man gar keine Zeit dafür.
Die Staatsanwaltschaft wiederum sah einiges völlig anders. Der angeklagte Fahrdienstleiter habe an dem Abend mit dem Funkspruch „eigentlich nicht viel zu tun“ gehabt. Überhaupt hätten die Zeugen aus der Bahn bei Gericht „ganz überwiegend offen und ehrlich berichtet“, aber manche hätten eben Angst davor gehabt, ihre angeklagten Kollegen zu belasten.










