Ondertussen bij de Buren (bèta/AI-testfase)

Ondertussen bij de Buren is een experimentele website met focus op Duits nieuws. Via artificiële intelligentie (AI) wordt geprobeerd het nieuws van Duitsland te selecteren. Er wordt veel geëxperimenteerd, waardoor deze site regelmatig nogal veranderd. Zo wordt getracht consistente vertalingen te realiseren. Ook de kwaliteit van de afbeeldingen wisselt door experimenten. Als bronnen dienen geselecteerde RSS-feeds van diverse Duitse nieuwsbronnen. RSS-feeds worden door de bronnen zelf beschikbaar gesteld en bevatten nooit het gehele artikel, maar in kop, introductietekst of samenvatting en waar mogelijk een afbeelding. Hierdoor is het risico op rechtenschending nagenoeg nihil.

„Ondertussen bij de Buren“ (Mitlerweile bei den Nachbarn) ist eine experimentelle Website, die sich auf deutsche Nachrichten konzentriert. Sie nutzt künstliche Intelligenz (KI), um Nachrichten aus Deutschland auszuwählen. Aufgrund laufender Experimente – etwa bei dem Versuch, konsistente Übersetzungen zu erzielen – unterliegt die Seite häufigen Änderungen; auch die Bildqualität variiert infolge dieser Versuche. Als Quellen dienen ausgewählte RSS-Feeds verschiedener deutscher Nachrichtenanbieter. Diese Feeds werden von den Anbietern selbst bereitgestellt und enthalten niemals den vollständigen Artikel, sondern lediglich eine Überschrift, einen Einleitungstext oder eine Zusammenfassung sowie – sofern verfügbar – ein Bild. Der vollständige Artikel lässt sich über einen Link bei der jeweiligen Quelle abrufen, wodurch das Risiko einer Urheberrechtsverletzung praktisch ausgeschlossen ist.

Streit um Elterntaxis Münchner fotografiert Falschparker und kriegt Ärger mit der Datenschutzbehörde

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Streit um Elterntaxis

Münchner fotografiert Falschparker und kriegt Ärger mit der Datenschutzbehörde

Ein Münchner Vater macht vor der Schule seiner Kinder regelmäßig Handybilder von mutmaßlich falsch parkenden Elterntaxis. Die Folge: ein amtliches Schreiben vom Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Torsten Kleinz

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Falschparker wird fotografiert: Immer wieder Streit

Foto: Oliver Berg / dpa

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In München ist der Ärger über sogenannte Elterntaxis zu einer Datenschutzposse eskaliert. Ein Familienvater hatte immer wieder Autos der Schule seiner Kinder fotografiert, die aus seiner Sicht dort falsch geparkt hatten, und dies angezeigt. Er selbst bringt seine Kinder regelmäßig mit dem Fahrradzur Schule. Die Autos hätten etwa auf Gehwegen geparkt und dort Eltern behindert. So schreibt es die Organisation Deutsche Umwelthilfe 

(DUH), die den Fall öffentlich gemacht hat.

Anschließend habe der 45 Jahre alte Vater dreier Kinder amtliche Post vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht erhalten. Inhalt des vierseitigen Schreibens: Der Münchner sollte detaillierte Auskunft über seinen Umgang mit den persönlichen Daten anderer, also der Falschparker, geben.»Ginge es nach der bayerischen Datenschutzbehörde, dürfte man künftig nicht einmal mehr einen Straftäter auf frischer Tat fotografieren, ohne ihn zuvor über sein Widerspruchsrecht zu informieren«, sagt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch. Die Organisation hat dem Betroffenen rechtlichen Beistand versichert. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bestätigt dem SPIEGEL, dass der Fall sich so zugetragen habe.

Ordnungsgemäße Nutzung des »EDV-Geräts«Beschwert hatte sich demnach ein Autofahrer, dessen Pkw fotografiert wurde. Auch Dutzende weitere Fahrzeuge hatte der Familienvater im Münchner Stadtteil Trudering-Riem abgelichtet. Der Anzeigesteller nutzte offenbar die App Weg.Li, mit der sich Meldungen über mutmaßliche Falschparker erstellen lassen, die die Nutzer dann eigenständig an das Ordnungsamt weitergeben. Wie viele Fälle der Mann genau angezeigt hat, konnte die DUH nicht sagen. Er tue dies aber regelmäßig, hieß es.

Beim Landesamt für Datenschutzaufsicht führte das in einem Fall dazu, dass der Anzeigeerstatter in bestem Behördendeutsch aufgeklärt wurde, dass er ein »angemessenes Schutzniveau beim Transport von personenbezogenen Daten über das Internet« sicherstellen müsse. Zudem müsse er bei dem eingesetzten »EDV-Gerät«, also dem Smartphone, Sicherheitsmaßnahmen wie automatische Betriebssystem-Updates und Verschlüsselung der Datenübertragung sicherstellen. So steht es in dem Schreiben, das dem SPIEGEL vorliegt.Zudem solle der Mann dafür sorgen, dass die Autohalter ihre Daten einsehen oder der Datenverarbeitung widersprechen könnten. »Dies würde die Meldung von Falschparkern faktisch unmöglich machen«, urteilt die Deutsche Umwelthilfe. Deswegen wolle man gegen einen etwaigen Bescheid der Behörde klagen.

Der Streit dauert schon lange. Bereits Ende 2022 hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden, dass das Fotografieren von Falschparkern zur Anzeigeerstattung legal ist, da dies dem »berechtigten Interesse« der Bürger entspreche. Die unterlegenen Datenschützer akzeptierten das Urteil, schoben aber nach, dass dies kein »Freibrief« sei. Denn die Verarbeitung persönlicher Daten ist streng reguliert. Wer Fotos regelmäßig weitergibt, kann sich nicht mehr auf die Ausnahmen berufen, die für simple Privatfotos gelten. Mehr dazu lesen Sie hier 

. Verfahren alternativlos?Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht verteidigt ihr Vorgehen gegen den Münchner Familienvater. Da eine offizielle Beschwerde eingegangen sei, müsse man dem auch nachgehen. »Wir haben hinsichtlich der Frage derzeit kein Ermessen«, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage des SPIEGEL. Noch laufe das Verfahren, endgültige Festlegungen oder Anordnungen seien noch nicht getroffen worden. Dazu weist die Behörde allgemein darauf hin, dass man Problemen aus dem Wege gehen kann, indem man die Fotos direkt nach dem Absenden einer Anzeige wegen Falschparkens löscht.

Eingeschaltet wurde das Landesamt in dem Fall offenbar durch den vom Familienvater angezeigten, mutmaßlichen Falschparker.

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Die Deutsche Umwelthilfe beklagt in dem Fall, dass ein Ungleichgewicht bestehe, wessen Daten von den Behörden geschützt würden. In München sei es üblich, dass die Anzeigensteller bei der Verfolgung von Parkverstößen als Zeugen benannt werden. Folge seien Beschimpfungen und anonyme Drohbriefe. In anderen Bundesländern werde der Name in der Regel nicht weitergegeben. »Dieses Vorgehen ist sehr bedauerlich«, erklärt ein Sprecher der Deutschen Umwelthilfe.

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