Ondertussen bij de Buren (bèta/AI-testfase)

Ondertussen bij de Buren is een experimentele website met focus op Duits nieuws. Via artificiële intelligentie (AI) wordt geprobeerd het nieuws van Duitsland te selecteren. Er wordt veel geëxperimenteerd, waardoor deze site regelmatig nogal veranderd. Zo wordt getracht consistente vertalingen te realiseren. Ook de kwaliteit van de afbeeldingen wisselt door experimenten. Als bronnen dienen geselecteerde RSS-feeds van diverse Duitse nieuwsbronnen. RSS-feeds worden door de bronnen zelf beschikbaar gesteld en bevatten nooit het gehele artikel, maar in kop, introductietekst of samenvatting en waar mogelijk een afbeelding. Hierdoor is het risico op rechtenschending nagenoeg nihil.

„Ondertussen bij de Buren“ (Mitlerweile bei den Nachbarn) ist eine experimentelle Website, die sich auf deutsche Nachrichten konzentriert. Sie nutzt künstliche Intelligenz (KI), um Nachrichten aus Deutschland auszuwählen. Aufgrund laufender Experimente – etwa bei dem Versuch, konsistente Übersetzungen zu erzielen – unterliegt die Seite häufigen Änderungen; auch die Bildqualität variiert infolge dieser Versuche. Als Quellen dienen ausgewählte RSS-Feeds verschiedener deutscher Nachrichtenanbieter. Diese Feeds werden von den Anbietern selbst bereitgestellt und enthalten niemals den vollständigen Artikel, sondern lediglich eine Überschrift, einen Einleitungstext oder eine Zusammenfassung sowie – sofern verfügbar – ein Bild. Der vollständige Artikel lässt sich über einen Link bei der jeweiligen Quelle abrufen, wodurch das Risiko einer Urheberrechtsverletzung praktisch ausgeschlossen ist.



  • Er ist nicht verschuldet, wird nicht gepfändet und hat auch sonst nichts

    Er ist nicht verschuldet, wird nicht gepfändet und hat auch sonst nichts

    <!–> –> Er ist nicht verschuldet, wird nicht gepfändet und hat auch sonst nichts zu bezahlen, das rechtfertigen würde, dass er sein verdientes Geld nicht behalten darf. Dennoch muss Tennis-Profi Michael Zheng (21) das Preisgeld, das er bei den Australian Open in Melbourne einnimmt, zurücklassen. Nach seinem Erstrundensieg gegen seinen amerikanischen Landsmann Sebastian Korda (25)…



  • Er ist nicht verschuldet, wird nicht gepfändet und hat auch sonst nichts

    Er ist nicht verschuldet, wird nicht gepfändet und hat auch sonst nichts

    <!–> –> Er ist nicht verschuldet, wird nicht gepfändet und hat auch sonst nichts zu bezahlen, das rechtfertigen würde, dass er sein verdientes Geld nicht behalten darf. Dennoch muss Tennis-Profi Michael Zheng (21) das Preisgeld, das er bei den Australian Open in Melbourne einnimmt, zurücklassen. Nach seinem Erstrundensieg gegen seinen amerikanischen Landsmann Sebastian Korda (25)…

Er ist nicht verschuldet, wird nicht gepfändet und hat auch sonst nichts

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Er ist nicht verschuldet, wird nicht gepfändet und hat auch sonst nichts zu bezahlen, das rechtfertigen würde, dass er sein verdientes Geld nicht behalten darf.

Dennoch muss Tennis-Profi Michael Zheng (21) das Preisgeld, das er bei den Australian Open in Melbourne einnimmt, zurücklassen. Nach seinem Erstrundensieg gegen seinen amerikanischen Landsmann Sebastian Korda (25) geht es um vorerst 130.000 Euro. Gewinnt er am Mittwoch auch noch in der 2. Runde gegen den Franzosen Corentin Moutet (26), wären es schon 190.000 Euro. Alles Geld, das er nicht annehmen darf.

Michael Zheng wird immer wieder um Selfies gebeten

Michael Zheng wird immer wieder um Selfies gebeten

Grund ist eine Regelung an den Universitäten der USA. Zheng studiert an der Columbia University, für die er auch Tennis spielt. Und da ist das nächste Problem. Nach seinem Auftritt in Down Under ist unklar, ob er weiter für seine Bildungseinrichtung den Schläger schwingen darf. Die Regeln der National Collegiate Athletic Association (NCAA) besagen, dass Studenten nur Preisgelder in der Höhe annehmen dürfen, dass ihre notwendigen Ausgaben für die Veranstaltung gedeckt sind. Die Nummer 174 der Welt: „Ich werde mit unserem Trainer sprechen und versuchen herauszufinden, wie das mit dem Preisgeld ist.“ Die Hoffnung hat er anscheinend noch nicht aufgegeben.

Der Australier Rinky Hijikata (24), der von 2019 bis 2021 für die University of North Carolina spielte, versteht Zhengs Sorgen. „Es ist nicht richtig, wenn man als College-Sportler eine Million Dollar für einen Autowerbespot bekommt, aber man weiß, dass Michael sich hier den Hintern aufreißt und das Geld nicht behalten darf“, sagt er. Denn die Entlohnung für Werbeverträge sind nach den NCAA-Gesetzen rechtens. Vor allem Footballer und Basketballer profitieren in den Staaten davon.

[–>Der frühere Weltranglisten-Erste Jim Courier (55), der in Melbourne für den Veranstalter, sowie als TV-Experte für den US-Sender ESPN arbeitet: „Es macht keinen Sinn, dass jemand, der Preisgelder verdient, diese nicht annehmen kann. Irgendwann wird sich die Logik durchsetzen, aber es gibt viele Probleme in Amerika, und das ist eines davon.“

Die Tennis-Profis Reese Brantmeier (21/USA) und Maya Joint (19/Australien) lassen sich das nicht gefallen. Brantmeier studierte in North Carolina, Joint in Texas. Sie führen eine Sammelklage an, die das Preisgeld-Verbot durch die NCAA anfechtet. Joint gingen vor zwei Jahren 115.000 Dollar Preisgeld bei den US Open flöten. Sie wollte dennoch Amateurin bleiben und in Texas studieren, entschied sich dann aber doch für die Profi-Laufbahn.

Zheng hat zwei NCAA-Titel gewonnen und will sein Psychologie-Studium abschließen. Die Vorlesungen für das letzte Semester begannen am Dienstag. „Ich verpasse also ein bisschen was, weil ich hier noch dabei bin“, lacht der Mann mit chinesischen Wurzeln, der ganz bescheiden im Wohnheim auf dem Campus lebt.

Zu Hause will er dann alle Probleme lösen. „Ich habe Gerüchte gehört, dass ich in Melbourne spielen darf, weil es mein letztes Studienjahr ist, aber ich möchte sichergehen, dass es keine Probleme mit meiner Spielberechtigung für die Universität gibt. Ich will keinen Ärger bekommen“, sagt er. Der australische Verband Tennis Australia will laut der Tageszeitung „The Age“ Zheng dabei unterstützen, dass er für seine Uni weiterspielen und das Preisgeld behalten darf.