Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Diese Entscheidung sei bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen worden, wie die dpa mit Verweis auf den Kreis der Innenministerinnen und Innenminister berichtete. Demnach gilt ab sofort als beschlossen, was in der Konferenz eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Stimmen erhält.
Die Frage, ob dieses Prinzip in der IMK beibehalten werden soll, war mit Blick auf einen möglichen AfD-Innenminister schon länger diskutiert worden. Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern ging die AfD als Sieger hervor. Sachsen-Anhalts Spitzenkandidat Ulrich Siegmund möchte sich nach eigenen Worten zum ersten AfD-Ministerpräsidenten wählen lassen.
Die Innenministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Bundesländer, in der diese sich gegenseitig koordinieren und gemeinsame Beschlüsse fassen. Die IMK hat keine Geschäftsordnung. Das Prinzip der Einstimmigkeit, das die Möglichkeit eines Beschlusses auch bei Enthaltungen vorsieht, beruht auf langjähriger Praxis. Auch der Bundesinnenminister nimmt an ihren Treffen als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teil.
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