Der Bundestag hat das neue Bundespolizeigesetz verabschiedet. Es sieht für die Bundespolizei zusätzliche Befugnisse zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität sowie zur Beantragung von Abschiebehaft oder Gewahrsam für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer vor.
Im Sommer war bereits über das Gesetz abgestimmt worden, eine einfache Mehrheit stimmte dafür. Erst im Nachhinein fiel auf, dass in diesem Gesetz die sogenannte Kanzlermehrheit vorgesehen war, also die Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages. Deshalb musste die Abstimmung jetzt wiederholt werden. In einer von Union und SPD beantragten namentlichen Abstimmung stimmten 322 Abgeordnete für das Gesetz, 134 dagegen. 118 Parlamentarier enthielten sich.
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