Mehrere frühere Verfassungsrichter haben sich zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren geäußert. Der frühere Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte der Wochenzeitung Das Parlament, Verbotsverfahren seien außerordentlich komplex. Das Gericht sei darauf angewiesen, dass die Antragsteller den Sachverhalt sehr gut aufbereiteten. »Ich glaube, es gibt eine sehr realistische Vorstellung davon, was die Herausforderungen eines solchen Verfahrens sind. Deshalb tut man sich auch so schwer, eine Entscheidung darüber zu treffen.«
Der ehemalige Verfassungsrichter Peter Müller (CDU) verwies im Radiosender Bayern 2 auf das in seiner Amtszeit gescheiterte NPD-Verbotsverfahren. Die NPD sei ein »zerstrittener Haufen älterer Männer« gewesen, von dem keine Gefahr ausgegangen sei. Das sei bei der AfD völlig anders. »Trotzdem muss jeder wissen, auch ein AfD-Verbotsverfahren ist ausgesprochen anspruchsvoll, hat hohe Hürden«, sagte Müller. Im Übrigen löse man die damit verbundenen politischen Probleme nicht mit einem Verbot der Partei.
Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio sagte dem Tagesspiegel, es gehe um die Frage, ob die AfD gemäß ihrem eigenen Verständnis eine Mehrheit erringen wolle, um Regierungsverantwortung zu übernehmen, oder um die verfassungsrechtliche Ordnung in ihrem Kern zu verändern oder gar außer Kraft zu setzen. Das sei nicht so leicht zu beurteilen, wie es etwa bei der NPD der Fall gewesen sei. Rechtlich müsse man sorgfältig überlegen, ob das zugängliche Material ausreiche, um mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in der Sache erfolgreich zu sein.
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