Ondertussen bij de Buren (bèta/AI-testfase)

Ondertussen bij de Buren is een experimentele website met focus op Duits nieuws. Via artificiële intelligentie (AI) wordt geprobeerd het nieuws van Duitsland te selecteren. Er wordt veel geëxperimenteerd, waardoor deze site regelmatig nogal veranderd. Zo wordt getracht consistente vertalingen te realiseren. Ook de kwaliteit van de afbeeldingen wisselt door experimenten. Als bronnen dienen geselecteerde RSS-feeds van diverse Duitse nieuwsbronnen. RSS-feeds worden door de bronnen zelf beschikbaar gesteld en bevatten nooit het gehele artikel, maar in kop, introductietekst of samenvatting en waar mogelijk een afbeelding. Hierdoor is het risico op rechtenschending nagenoeg nihil.

„Ondertussen bij de Buren“ (Mitlerweile bei den Nachbarn) ist eine experimentelle Website, die sich auf deutsche Nachrichten konzentriert. Sie nutzt künstliche Intelligenz (KI), um Nachrichten aus Deutschland auszuwählen. Aufgrund laufender Experimente – etwa bei dem Versuch, konsistente Übersetzungen zu erzielen – unterliegt die Seite häufigen Änderungen; auch die Bildqualität variiert infolge dieser Versuche. Als Quellen dienen ausgewählte RSS-Feeds verschiedener deutscher Nachrichtenanbieter. Diese Feeds werden von den Anbietern selbst bereitgestellt und enthalten niemals den vollständigen Artikel, sondern lediglich eine Überschrift, einen Einleitungstext oder eine Zusammenfassung sowie – sofern verfügbar – ein Bild. Der vollständige Artikel lässt sich über einen Link bei der jeweiligen Quelle abrufen, wodurch das Risiko einer Urheberrechtsverletzung praktisch ausgeschlossen ist.

Ulm (Baden-Württemberg) – Flüchtling Mahmoud I. (29) ging mit einem Messer in

Ulm (Baden-Württemberg) – Flüchtling Mahmoud I. (29) ging mit einem Messer in - Fetchub

Geschreven door

in

<!–>

–>

Ulm (Baden-Württemberg) – Flüchtling Mahmoud I. (29) ging mit einem Messer in den Ulmer Media-Markt, verletzte einen Mitarbeiter (25) lebensgefährlich. Jetzt kommt raus: Der Eritreer stach schon einmal zu!

BILD erfuhr: Im August 2020 stritt sich Mahmoud I. in seiner Asylunterkunft in Neu-Ulm (Bayern) mit einem Mitbewohner (21), trat ihm brutal gegen den Kopf. Dann ging der Eritreer hinaus, kam mit einer zerbrochenen Glasflasche zurück und stach auf den Oberkörper seines Gegners ein. Der Rettungsdienst brachte das stark blutende Opfer ins Krankenhaus, Mahmoud I. wurde festgenommen. Doch dabei blieb es nicht.

Die Polizei hat die Stelle markiert, an der Mahmoud I. (29) auf der Flucht niedergeschossen wurde

Die Polizei hat die Stelle markiert, an der Mahmoud I. (29) auf der Flucht niedergeschossen wurde

Flüchtling greift Gefängniswärter an

Einen Tag später randalierte der Asylbewerber im Polizeigewahrsam, mehrere Gegenstände gingen zu Bruch. In der U-Haft ging es gerade so weiter. Am 21. Oktober 2020 griff Mahmoud I. zwei Wärter an, beide Beamte wurden verletzt. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte den Eritreer zu dreieinhalb Jahren Haft. Sein Gefängnisaufenthalt verlängerte sich durch Drogendelikte, weshalb der Migrant erst im Dezember 2025 entlassen wurde. Kaum draußen, stach er bei Media-Markt in Ulm (Baden-Württemberg) zu.

Messerangriff in Ulm: Polizei stoppt Tatverdächtigen mit Schüssen

<!–>
]–>

Der schwer verletzte Mitarbeiter ringt noch immer mit dem Tod. Staatsanwalt Michael Bischofberger (50): „Der gesundheitliche Zustand des Geschädigten ist leider weiterhin kritisch. Es hat sich noch keine Besserung eingestellt.“ Anders sieht es mit dem angeschossenen Täter aus. Er sei mittlerweile vernehmungsfähig, verweigere aber die Aussage. So bleibt unklar, warum der Eritreer den Verkäufer lebensgefährlich und dessen Kollegen (22) leicht verletzte.

Abschiebung soll unmöglich sein

Der Messerstecher reiste 2017 als Flüchtling nach Deutschland ein. Ihn wieder loszuwerden, ist den Angaben zufolge unmöglich. Laut einer Sprecherin des baden-württembergischen Migrationsministeriums war der Eritreer zwar ausreisepflichtig. Allerdings weigere sich das ostafrikanische Land, eigene Staatsbürger zurückzunehmen.

Die Sprecherin: „Für eine Abschiebung notwendige Identitätsdokumente lagen im konkreten Fall nicht vor.“