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Ulm (Baden-Württemberg) – Flüchtling Mahmoud I. (29) ging mit einem Messer in den Ulmer Media-Markt, verletzte einen Mitarbeiter (25) lebensgefährlich. Jetzt kommt raus: Der Eritreer stach schon einmal zu!
BILD erfuhr: Im August 2020 stritt sich Mahmoud I. in seiner Asylunterkunft in Neu-Ulm (Bayern) mit einem Mitbewohner (21), trat ihm brutal gegen den Kopf. Dann ging der Eritreer hinaus, kam mit einer zerbrochenen Glasflasche zurück und stach auf den Oberkörper seines Gegners ein. Der Rettungsdienst brachte das stark blutende Opfer ins Krankenhaus, Mahmoud I. wurde festgenommen. Doch dabei blieb es nicht.
Die Polizei hat die Stelle markiert, an der Mahmoud I. (29) auf der Flucht niedergeschossen wurde
Flüchtling greift Gefängniswärter an
Einen Tag später randalierte der Asylbewerber im Polizeigewahrsam, mehrere Gegenstände gingen zu Bruch. In der U-Haft ging es gerade so weiter. Am 21. Oktober 2020 griff Mahmoud I. zwei Wärter an, beide Beamte wurden verletzt. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte den Eritreer zu dreieinhalb Jahren Haft. Sein Gefängnisaufenthalt verlängerte sich durch Drogendelikte, weshalb der Migrant erst im Dezember 2025 entlassen wurde. Kaum draußen, stach er bei Media-Markt in Ulm (Baden-Württemberg) zu.
Messerangriff in Ulm: Polizei stoppt Tatverdächtigen mit Schüssen
Der schwer verletzte Mitarbeiter ringt noch immer mit dem Tod. Staatsanwalt Michael Bischofberger (50): „Der gesundheitliche Zustand des Geschädigten ist leider weiterhin kritisch. Es hat sich noch keine Besserung eingestellt.“ Anders sieht es mit dem angeschossenen Täter aus. Er sei mittlerweile vernehmungsfähig, verweigere aber die Aussage. So bleibt unklar, warum der Eritreer den Verkäufer lebensgefährlich und dessen Kollegen (22) leicht verletzte.
Abschiebung soll unmöglich sein
Der Messerstecher reiste 2017 als Flüchtling nach Deutschland ein. Ihn wieder loszuwerden, ist den Angaben zufolge unmöglich. Laut einer Sprecherin des baden-württembergischen Migrationsministeriums war der Eritreer zwar ausreisepflichtig. Allerdings weigere sich das ostafrikanische Land, eigene Staatsbürger zurückzunehmen.
Die Sprecherin: „Für eine Abschiebung notwendige Identitätsdokumente lagen im konkreten Fall nicht vor.“

