• Glosse: Das Streiflicht

    Glosse: Das Streiflicht

    (SZ) Es ist gut möglich, dass Soziologen, würden sie sich mit diesem Phänomen auseinandersetzen, zu folgendem Befund kämen: Je älter Menschen sind, desto deutlicher neigen sie zum Pöbeln. Der amerikanische Präsident wird im Sommer achtzig Jahre alt. Donald Trump mag nicht mehr auf dem Höhepunkt seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit sein, aber er ist zweifelsfrei…

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    Kulturförderung in Starnberg: Starnberg zeigt sich als großzügiger Mäzen

    In vielen bayerischen Kommunen ist das Geld knapp geworden, mancherorts wird an freiwilligen Leistungen entschieden gespart. Nicht so in Starnberg: Mit knapp 139 000 Euro werden im Jahr 2026 insgesamt 23 Vereine und Institutionen gefördert, die sich der Kulturpflege im weitesten Sinne widmen. Bis auf zwei Ausnahmen bewilligte der Kulturausschuss in der Vorwoche ohne jegliche…

  • Japan: Regierungschefin kündigt Neuwahlen an

    Japan: Regierungschefin kündigt Neuwahlen an

    Die japanische Ministerpräsidentin Sanae Takaichi hat für den 8. Februar eine Neuwahl angesetzt. Sie wolle sich von den Wählern ein Mandat für höhere Ausgaben, Steuersenkungen und eine neue Sicherheitsstrategie geben lassen, die ‍den Ausbau der Verteidigung beschleunigen soll. „Ich setze meine politische Zukunft als Ministerpräsidentin bei dieser Wahl ‌aufs Spiel“, sagte Takaichi am Montag auf…

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    Meinungsfreiheit: Ein wertvolles Privileg auf dem Prüfstand

    Essay „Das Empfinden“ vom 20./21. Dezember über Meinungsfreiheit und Demokratie: Fairness ergibt Freiheit In dem Artikel wird eine Meinungsdiktatur von linksliberalen Positionen unterstellt – und angemahnt, auch rechten Meinungen in gleicher Weise Gehör zu verschaffen. Dies mit besonderem Hinblick auf öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen. Nun kann ich mich gut erinnern, wie zur Zeit der Ampelregierung…

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    Korrekturen: Naturstiftung und Monte-Rosa-Massiv

    Im Editorial „Wald ohne Beschützer“ vom 30. Dezember (Meinungsseite) haben wir das Kürzel WWF aufgelöst als „World Wildlife Fund“. Tatsächlich war das die Bezeichnung bis 1986, seither nennt sich diese Natur- und Umweltschutzstiftung „World Wide Fund For Nature“, bei gleichem Kürzel (WWF). In der Besprechung von András Viskys Roman „Die Aussiedlung“ vom 24. Dezember hieß…

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    Wohnungsnot: Für Mieter läuft’s nicht gut

    „Ein entscheidendes Jahr für Mieter“ vom 5./6. Januar und „Was tun gegen die Wohnungsnot?“ vom 23. Dezember: Mieter klar benachteiligt Ein sehr informativer Artikel („Ein entscheidendes Jahr für Mieter“) mit nicht gerade rosigen Aussichten für Mieter. Neben aufgezeigten Schwachstellen im Mietrecht wären noch weitere Probleme bei den Bestandsmietern zu nennen: die Kappungsgrenze – 15 Prozent…

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    Die Proteste, die Iran gerade erlebt hat, waren anders: größer als 2022 und geprägt von einem anderen Druck. Anders war auch, wie das Regime auf die Menschen reagierte: mit einer nie gesehenen Brutalität. Und anders ist nun, wie die Führung mit der Zahl der Todesopfer umgeht. Offenbar sollen die Iranerinnen und Iraner wissen, was geschieht,…

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    Internet: Wie ein schnellerer Glasfaserausbau gelingen soll

    Eigentlich ist es ja fast ein Wunder: Dass man mit einer Technik, die zu nichts anderem erfunden und ausgebaut wurde, als zu telefonieren, auch im Internetzeitalter noch über die Runden kommt. Dass aber die alten Kupferkabel, über die die Mehrzahl der Haushalte in Deutschland noch immer Zugang zum Internet erhalten, ersetzt werden müssen, und zwar…

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    Niederbayern: Mann schlägt Polizistin Zahn aus

    Einen Zahn soll ein Mann einer Polizistin in Straubing ausgeschlagen haben, als diese ihm einen Platzverweis erteilte. Zuvor soll der 63-Jährige am Sonntag mehrmals gegen eine Scheibe eines Wohnhauses geschlagen und das Grundstück nicht mehr verlassen haben, wie ein Polizeisprecher sagte. Die Bewohner riefen daraufhin die Polizei. Die Beamten überwältigten den Angaben zufolge nach dem…

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    Fünf Tote : Bahnmitarbeiter nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen freigesprochenBildbeschreibung ausklappenFünf Menschen starben

    Fünf Tote : Bahnmitarbeiter nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen freigesprochenBildbeschreibung ausklappenFünf Menschen starben und mehr als 70 wurden verletzt: Marode Schienen ließen im Juni 2022 bei Burgrain einen Regionalzug entgleisen. Nun hat das Landgericht München ein Urteil gesprochen. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Im Prozess um das tödliche Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 hat das…

Categorie: Nieuws

  • Glosse: Das Streiflicht

    Glosse: Das Streiflicht

    (SZ) Es ist gut möglich, dass Soziologen, würden sie sich mit diesem Phänomen auseinandersetzen, zu folgendem Befund kämen: Je älter Menschen sind, desto deutlicher neigen sie zum Pöbeln. Der amerikanische Präsident wird im Sommer achtzig Jahre alt. Donald Trump mag nicht mehr auf dem Höhepunkt seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit sein, aber er ist zweifelsfrei auf der schwindelnden Höhe seines Pöblertums angekommen. Von dort oben rempelt er die Welt an. Er nennt Journalistinnen „Schweinchen“, Joe Biden „Autopen“, und den inzwischen nach New York verschleppten venezolanischen Staatspräsidenten Nicolás Maduro und dessen Hurensöhne nannte Trump „Hurensöhne“. Hier werden die Soziologen stutzen, denn der „Hurensohn“ ging kürzlich ausgerechnet dem Vorsitzenden der deutschen jungen Grünen, nein, nicht direkt über die Lippen, aber immerhin über seinen Instagram-Kanal. Luis Bobga hat zu einem Song des Rappers Haftbefehl eine Filmsequenz mit Markus Söder eingeblendet, just in dem Augenblick, da Haftbefehl das Wort „Hurensohn“ in einen noch unschöneren Zusammenhang als in den stellte, in dem es von Natur aus bereits steht.

  • Kulturförderung in Starnberg: Starnberg zeigt sich als großzügiger Mäzen

    Kulturförderung in Starnberg: Starnberg zeigt sich als großzügiger Mäzen

    In vielen bayerischen Kommunen ist das Geld knapp geworden, mancherorts wird an freiwilligen Leistungen entschieden gespart. Nicht so in Starnberg: Mit knapp 139 000 Euro werden im Jahr 2026 insgesamt 23 Vereine und Institutionen gefördert, die sich der Kulturpflege im weitesten Sinne widmen. Bis auf zwei Ausnahmen bewilligte der Kulturausschuss in der Vorwoche ohne jegliche Abstriche alle eingereichten Zuschussanträge.

    Schenkt man den Worten des Schriftstellers Max Frisch (1911-1991) Glauben, der mit Theaterstücken wie „Biedermann und die Brandstifter“ oder „Andorra“ ein breites Publikum erreichte, sind Muße und Wohlleben unerlässliche Voraussetzungen aller Kultur. In diesem Sinn hat Starnbergs Kulturausschuss wenige Wochen vor den Kommunalwahlen beste Voraussetzungen für die Kreisstadt geschaffen. Zur Erinnerung: Die Zuschüsse zur Förderung kultureller Vereine, Kunst, Tanz, Theater, Musik und Heimatpflege wurden in den Jahren 2022 und 2023 auf 90 000 Euro beschränkt. Diesmal wurden sogar Antragsteller berücksichtigt, die ihre Anträge verspätet eingereicht hatten.

    Der größte Posten ging, wie in den Vorjahren, erneut an das Fünf-Seen-Filmfestival (FSFF), das für seine 20. Auflage mit 47 000 Euro – davon 9000 Euro für die Nutzung der Schlossberghalle – bedacht wird. Rechnet man die mit insgesamt 3000 Euro dotierten Förderpreise des Vereins „Weitwinkel“ für den Kurzfilm- und „Short-Plus“-Wettbewerb im Rahmen des FSFF hinzu, kommt man sogar auf insgesamt 50 000 Euro.

    Die Stadträte Franz Sengl (Grüne), Johannes Glogger (WPS) und überraschenderweise auch Eva Pfister (BMS), die in ihrer Amtszeit als Bürgermeisterin die Festivaleröffnung meist gemieden hatte, plädierten gar für eine Erhöhung der Förderung. Vehementer Widerspruch kam allein von Marc Fiedler (UWG), der auf die im Herbst 2024 getroffenen Vereinbarungen mit Deckelung auf 30 000 Euro (ohne Kosten für Nutzung der Schlossberghalle) verwies. In der Abstimmung unterlagen CSU und UWG allerdings.

    Lieb und teuer: Die Faschingsgesellschaft Perchalla – hier bei der Vorstellung der Prinzenpaare in der Schlossberghalle – ist eine Institution. Dieses Jahr sollen neue Kostüme beschafft werden.
    Lieb und teuer: Die Faschingsgesellschaft Perchalla – hier bei der Vorstellung der Prinzenpaare in der Schlossberghalle – ist eine Institution. Dieses Jahr sollen neue Kostüme beschafft werden. (Foto: Nila Thiel)

    Ebenfalls über fünfstellige Summen können sich die Starnberger Faschingsgesellschaft Perchalla (19 730 Euro) und die Veranstalter der „Starnberger Musiktage“ (13 930 Euro) freuen. Die Perchalla organisiert das Starnberger Faschingstreiben auf dem Kirchplatz sowie Veranstaltungen in der Schlossberghalle. Zudem wurden 5000 Euro als anteiliger Zuschuss für die Anschaffung neuer Kostüme gewährt, die insgesamt mehr als 20 000 Euro kosten sollen. Einzig Michael Mignoli (BLS) stimmte dagegen.

    Der Firmensitz der renommierten „Starnberger Musiktage“ befindet sich zwar nicht in Starnberg, dennoch können sich die Organisatoren erneut über 10 000 Euro freuen; hinzu kommen 3930 Euro für die Nutzung der Schlossberghalle.

    Faschingstreiben in Starnberg

    :„Ihr seid raus!“

    Zwischen der Starnberger „Perchalla“ und den Schützen der FT 09 Starnberg tobt in aller Ernsthaftigkeit ein närrischer Disput, der sich bis zum Faschingsdienstag auch nicht mehr schlichten lässt.

    Von Peter Haacke

    Kein Diskussionsbedarf ergab sich bei den Zuschussanträgen für den Verein „Musica Starnberg“ (8500 Euro) für zwei Konzerte, den Kunstverein Starnberg (6100 Euro), die „Kunsträume am See“ (4000 Euro), die Stadtkapelle Starnberg und den Verein „Luma“ (jeweils 5000 Euro), der außerhalb des Starnberger Kultursommers sein Programm im Kulturcafé „Ganz am Ufer“ im Bucentaurpark mit Live-Musik und Kinderprogramm fortsetzen will.

    Hat sich auch außerhalb des Starnberger Kultursommers etabliert: Neben dem Kulturcafé  „Ganz am Ufer“ (im Hintergrund) hat sich die kleine, aber feine Bühne (rechts) als Veranstaltungsort am Ufer des Starnberger Sees im Bucentaurpark bewährt.
    Hat sich auch außerhalb des Starnberger Kultursommers etabliert: Neben dem Kulturcafé „Ganz am Ufer“ (im Hintergrund) hat sich die kleine, aber feine Bühne (rechts) als Veranstaltungsort am Ufer des Starnberger Sees im Bucentaurpark bewährt. (Foto: Arlet Ulfers)

    Der Heimat- und Volkstrachtenverein erhält insgesamt 8420 Euro (inklusive einer Nutzung der Schlossberghalle) für Tanz- und Volksmusikveranstaltungen. Das beliebte Burghofsingen entfällt dieses Jahr jedoch. Eine Debatte ergab sich nur über die Kostenübernahme in Höhe von jährlich 2160 Euro für einen Bootsliegeplatz: Der werde jedoch dringend benötigt für das alle fünf Jahre stattfindende Fischerstechen, hieß es.

    Nur bei zwei Anträgen wird der Rotstift angesetzt

    Bis auf zwei Ausnahmen wurden alle übrigen Förderanträge mit weitaus bescheideneren Summen ohne Debatte genehmigt. Lediglich der Zuschuss in Höhe von 1500 Euro für ein geplantes Konzert des Münchner Ruder- und Segelclubs (MRSV) wurde um 300 Euro gekürzt. Und ein von der Montessori-Schule geplantes Bewegungs- und Tanzprojekt für Schüler der Mittelstufe (5000 Euro) wurde um 464,51 Euro gekürzt: Winfried Wobbe (UWG) hatte die hohen Personalkosten moniert.

    In den 139 000 Euro für die Starnberger Kultur sind keine Kosten für Veranstaltungen unter städtischer Regie enthalten, etwa die „Nacht der langen Tafel“, die französische Woche, der Kultursommer oder Ausgaben der „Freunde von Dinard“. In der Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters Patrick Janik (CSU, UWG) ist es die bislang höchste Summe. Petra Brüderl, Leiterin des Kulturbüros, verwies darauf, dass es nie zuvor so viele Antragsteller gegeben habe. Der Ausgabenrekord für die Starnberger Kulturschaffenden fällt jedoch weiterhin in die Amtszeit von Janiks Vorgängerin Eva John (jetzt Pfister): Für das Jahr 2020 bewilligte der Stadtrat kurz vor den Kommunalwahlen insgesamt 159 150 Euro.

  • Japan: Regierungschefin kündigt Neuwahlen an

    Japan: Regierungschefin kündigt Neuwahlen an

    Die japanische Ministerpräsidentin Sanae Takaichi hat für den 8. Februar eine Neuwahl angesetzt. Sie wolle sich von den Wählern ein Mandat für höhere Ausgaben, Steuersenkungen und eine neue Sicherheitsstrategie geben lassen, die ‍den Ausbau der Verteidigung beschleunigen soll. „Ich setze meine politische Zukunft als Ministerpräsidentin bei dieser Wahl ‌aufs Spiel“, sagte Takaichi am Montag auf einer Pressekonferenz. „Ich möchte, dass die Öffentlichkeit direkt darüber bestimmt, ob sie mir die Führung des Landes ⁠anvertraut.“

    Takaichi versprach, die achtprozentige Verbrauchssteuer auf Lebensmittel für ‌zwei Jahre auszusetzen. Ihre Ausgabenpläne würden Arbeitsplätze schaffen, die Ausgaben der Haushalte ankurbeln und andere Steuereinnahmen erhöhen. Die Aussicht auf die Steuersenkung ließ bereits am Montag die Rendite der zehnjährigen japanischen ‍Staatsanleihen auf ein 27-Jahres-Hoch steigen. Schätzungen ‌der Regierung zufolge würde die Maßnahme die Staatseinnahmen um fünf Billionen Yen (rund 30 Milliarden Euro) pro Jahr verringern.

    Die Neuwahl ist der erste Urnengang für Takaichi, seit sie im Oktober als erste Frau an die Regierungsspitze Japans getreten ist. Mit ⁠der vorgezogenen Wahl will sie die hohe öffentliche Zustimmung nutzen, um ihre Position in der regierenden Liberaldemokratischen Partei (LDP) zu festigen und die knappe Mehrheit ihrer Koalition zu ‍sichern. Die Wahl gilt als Test dafür, wie die ‌Wähler zu höheren Ausgaben stehen, während die steigenden Lebenshaltungskosten ihre größte Sorge sind. Einer Umfrage des Senders NHK aus der vergangenen Woche zufolge nannten 45 Prozent der Befragten die Preise als ihre Hauptsorge. Bei der Wahl werden ‍alle 465 Sitze im Unterhaus des Parlaments neu vergeben.

  • Meinungsfreiheit: Ein wertvolles Privileg auf dem Prüfstand

    Meinungsfreiheit: Ein wertvolles Privileg auf dem Prüfstand

    Essay „Das Empfinden“ vom 20./21. Dezember über Meinungsfreiheit und Demokratie:

    Fairness ergibt Freiheit

    In dem Artikel wird eine Meinungsdiktatur von linksliberalen Positionen unterstellt – und angemahnt, auch rechten Meinungen in gleicher Weise Gehör zu verschaffen. Dies mit besonderem Hinblick auf öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen.

    Nun kann ich mich gut erinnern, wie zur Zeit der Ampelregierung das Äußern von grünen Meinungen Mut erforderte und das Grünen-Bashing in eben den Sendeformaten stattfand, die jetzt der Linkslastigkeit verdächtigt werden. Ausgewogenheit kann nicht bedeuten, dass man jeden Schwachsinn, der sich unterrepräsentiert fühlt, genauso wichtig nimmt wie eine gut fundierte Recherche. In einer Zeit, in der die Hetze gegen Ausländer vom rechten Rand angetrieben wird, ist halt die Stadtbildäußerung des Kanzlers ein verheerendes Signal.

    Die Tatsache, dass es inzwischen viele Menschen gibt, die ihre Meinung nicht mehr zu sagen wagen, weil sie dann Bedrohungen und Einschüchterungen von rechts ausgesetzt sind, wird in diesem Artikel nicht erwähnt. Es ist auch so, dass der Austausch von Argumenten, die doch eine gefühlte Meinung erst einmal zu einer gedachten machen könnten, Fairness und die Fähigkeit zum Argumentieren erforderten. Diese Voraussetzung muss auch der erfüllen, der das Gefühl hat, er könne seine Meinung nicht mehr frei äußern.

    Prof. Reinhard Seifried, Unterwössen

    „Ja, sag es halt!“

    Das Grundgesetz sieht vor, dass jeder seine Meinung äußern darf, ohne den geringsten Nachweis erbringen zu müssen, dass er auch nur den Hauch einer Ahnung hat. Das Grundgesetz sieht aber nicht vor, dass diese Meinung toleriert werden muss, denn im Widerspruch liegt eben die Meinungsfreiheit der anderen. Und diesen feinen Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Meinungstoleranz scheinen viele – insbesondere die, die glauben, man dürfe ja nichts mehr sagen – nicht verstanden zu haben. Und da liegt der Hund begraben.

    Ich behalte mir jedenfalls das Recht vor, jemandem zu sagen, was ich von seiner Meinung halte. Das wird derjenige dann aushalten müssen, ohne sich wie eine Mimose aufzuführen und zu denken, dass ihm das Recht auf Meinungsfreiheit vorenthalten wird, denn das ist meine Meinungsfreiheit. Phrasen wie „Das wird man doch noch sagen dürfen“ kann ich nicht mehr hören. „Ja, sag es halt!“, denke ich mir dann, „Aber dann wirst du eben auch mit der Antwort leben müssen!“

    Frank Lillich, München

    Das Problem der Cancel-Culture

    Ein bemerkenswerter und kluger Beitrag von Peter Müller. Bravo! Donnerwetter! Allerdings wagt Herr Müller den Elefanten im Raum nicht zu benennen und zu beschreiben: Cancel-Culture ist zu unterbinden, und die Meinungsmitte muss auch mit Parteien wie zum Beispiel der AfD diskutieren, anstatt sich kontroversen Gesprächen und Auseinandersetzungen trotzig zu verweigern und zu entziehen.

    Alle Parlamentarier und Politiker dürfen sich dem nicht entziehen mit dem Argument „Mit denen reden wir nicht“. Sie haben schließlich durch ihre Wahl den parlamentarischen Auftrag, miteinander zu reden, so wie das Wort Parlament seinen Ursprung in parler (französisch für „miteinander sprechen“) hat. Für das Sprechen, das hoffentlich mit dem Denken doch etwas gemein hat, darf es weder Sprech- noch Denkverbote in unserer Demokratie geben. Parlamentarier, der Bundespräsident und -kanzler und die Medien und das öffentlich-rechtliche Fernsehen als Meinungs- und Deutungsträger müssen damit der Mitte der Gesellschaft souverän vorangehen, anstatt schnöde und pikiert auszuweichen. Das ist nur kleinlaute Cancel-Culture aus Feigheit und Überheblichkeit, die eigene Schere im Kopf und der eigene Maulkorb vorm Mund.

    Dr. Martin Wöhrle, Aidlingen

    Rechtsruck im Debattenraum

    Bei allem Respekt für Peter Müller muss ich ihm sehr entschieden widersprechen. Sein Beitrag ist hochproblematisch und bedient genau die (extrem) rechten Narrative, derer sich die AfD mit großem Erfolg bedient: Man dürfe Dinge „nicht mehr sagen“ (um sie im gleichen Atemzug eben doch zu sagen) und man sei allgemein Opfer eines angeblich „woken Mainstreams“.

    Die aktuelle Umfrage des Allensbach-Instituts wird einer Umfrage von vor circa 25 Jahren gegenübergestellt. In diesem Zeitraum hat sich der Diskurs in Deutschland deutlich nach rechts verschoben. Die AfD wurde gegründet und feiert – nicht zuletzt mit der Behauptung, es herrsche eine Art Meinungsdiktatur – trotz zunehmender Radikalität einen Erfolg nach dem anderen. Es kam die Pandemie mit ihren „querdenkenden“ Demonstrierenden, die extrem rechten Vereinnahmungsversuchen nicht nur nicht entgegentraten, sondern sie leugneten, verharmlosten oder gleich dankbar annahmen.

    Das Problem liegt nicht in „unpräzisen Ausdrücken“ (schon allein dieser Ausdruck ist verharmlosend), sondern in der Einstellung, die zu ihrer Benutzung führt. Sachliche Auseinandersetzungen kommen ohne rassistische Zuschreibungen aus, verharmlosen keine entsprechende Wortwahl als „missglückt“, ignorieren nicht die problematische Überrepräsentanz extrem rechter Inhalte auf Social Media und berücksichtigen auch die Tatsache, dass Integration keine Einbahnstraße ist.

    Der Rechtsruck im Debattenraum hat übrigens eine oft übersehene, aber sehr gefährliche Konsequenz: Er führt zu einer Verrohung und damit zu einem Anstieg von Angriffen auf alle, die als anders, als nicht zugehörig wahrgenommen werden. Sichtbar wird das an seit Jahren zunehmenden Brandanschlägen auf Geflüchtetenunterkünfte, steigenden Angriffen auf non-binäre Personen, einer wachsenden Zahl von Demonstrationen gegen CSDs und so weiter. In was für einem Land möchten Sie leben, Herr Müller?

    Stephanie Thiel, Hamburg

    Missbrauchte Freiheit

    Wenn 44 Prozent der Befragten meinen, man müsse mit politischer Meinungsäußerung vorsichtig sein, dann muss dabei auch berücksichtigt werden, dass circa 25 Prozent der Befragten eine gesichert rechtsextremistische Partei wählen. Und interessant wäre auch, wie groß der Prozentsatz derjenigen ist, die ihre Meinung deshalb nicht mehr frei äußern, weil sie sich vor rechtsextremen Reaktionen oder Konsequenzen von Andersgesinnten innerhalb der Familie und Freundschaft fürchten?

    Inwieweit muss sich eine Demokratie darum bemühen, dass ihre Gegner, zum Teil Feinde, das Gefühl von Meinungsfreiheit haben? Wie soll es gelingen, Menschen mit den Mitteln der Meinungsbildung innerhalb des demokratischen Systems (Bildungsinstitute, Presse, Kultur) zu überzeugen, wenn sie sich doch in Paralleluniversen bewegen und an ihre „alternativen Fakten“ glauben?

    Anette Nierhoff, Bochum

    Grundgesetz als Maßstab

    Frei nach Loriot: „Vielleicht stimmt mit eurem Gefühl etwas nicht?“ Rechtsradikale Magazine werden letztlich nicht verboten; Bürgermeister, Frauen, Andersdenkende werden, anonym oder offen, verleumdet, bedroht, beleidigt; aber trotzdem meint irgendjemand, „man müsse hierzulande bei der Äußerung politischer Meinungen vorsichtig sein“? Unfug. Richtig ist, wie Herr Müller im Ansatz korrekt, aber leider nur en passant erwähnt, dass das Äußern von Meinungen jeglicher A(ba)rt geschützt ist, soweit dadurch nicht gegen Gesetze, unter anderen die der persönlichen Ehre, verstoßen wird. Nur verstößt das Verleumden, Bedrohen, Beleidigen, Verhetzen eben gegen solche Gesetze und müsste deshalb, eigentlich, noch viel konsequenter geahndet werden, eben um der sachlichen (!) Diskussion Raum zu geben.

    Die Delinquenten zu befragen, ob sie das „Empfinden“ haben, solches unwidersprochen tun zu können, heißt, den Bock wegen des Gartens zu konsultieren. Befrage man die von Allensbach Befragten doch erst einmal, wie sie es konkret mit den Bestimmungen des Grundgesetzes halten, und erst dann nach ihrem „Empfinden“. Zudem: Vor dem Verurteilen kommt immer noch das bloße Ermitteln; dem kann auch Herr Müller nicht ernsthaft widersprechen. Noch weniger kann er sich anmaßen, jedwede Redaktion zu maßregeln, dieses oder jenes zu verbreiten. Und wieso eigentlich muss „Unsägliches“ ertragen werden, Kritik daran, auch polemische im Rahmen der Gesetze, aber nicht? Wieso soll man nicht „rassistisch“ nennen, was es ersichtlich ist, unabsichtlich oder nicht, satirisch oder nicht?

    Dr. Nils Heineking, Mering

    Hinweis

    Leserbriefe sind in keinem Fall Meinungsäußerungen der Redaktion, sie dürfen gekürzt und in allen Ausgaben und Kanälen der Süddeutschen Zeitung, gedruckt wie digital, veröffentlicht werden, stets unter Angabe von Vor- und Nachname und des Wohnorts. Schreiben Sie Ihre Beiträge unter Bezugnahme auf die jeweiligen SZ-Artikel an forum@sz.de. Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Adresse und Telefonnummer an. Postalisch erreichen Sie uns unter Süddeutsche Zeitung, Forum & Leserdialog, Hultschiner Str. 8, 81677 München, per Fax unter 089/2183-8530.

  • Korrekturen: Naturstiftung und Monte-Rosa-Massiv

    Korrekturen: Naturstiftung und Monte-Rosa-Massiv

    Im Editorial „Wald ohne Beschützer“ vom 30. Dezember (Meinungsseite) haben wir das Kürzel WWF aufgelöst als „World Wildlife Fund“. Tatsächlich war das die Bezeichnung bis 1986, seither nennt sich diese Natur- und Umweltschutzstiftung „World Wide Fund For Nature“, bei gleichem Kürzel (WWF).

    In der Besprechung von András Viskys Roman „Die Aussiedlung“ vom 24. Dezember hieß es, die Familie des Erzählers sei in das Gebiet an der Grenze zu Jugoslawien deportiert worden. In Wahrheit wurde sie aus diesem Gebiet deportiert.

    Anders als im „Streiflicht“ vom 23. Dezember behauptet, heißt der Bochumer Theologe und Religionshistoriker Michael Hölscher.

    Im „Aktuellen Lexikon: Wallis“ vom 5./6. Januar hieß es, das Matterhorn rage mit 4478 Metern als der höchste Gipfel des Wallis in die Höhe. Richtig ist, dass die Dufourspitze (Monte-Rosa-Massiv) mit 4634 Metern der höchste Berg im Kanton Wallis ist.

  • Wohnungsnot: Für Mieter läuft’s nicht gut

    Wohnungsnot: Für Mieter läuft’s nicht gut

    „Ein entscheidendes Jahr für Mieter“ vom 5./6. Januar und „Was tun gegen die Wohnungsnot?“ vom 23. Dezember:

    Mieter klar benachteiligt

    Ein sehr informativer Artikel („Ein entscheidendes Jahr für Mieter“) mit nicht gerade rosigen Aussichten für Mieter. Neben aufgezeigten Schwachstellen im Mietrecht wären noch weitere Probleme bei den Bestandsmietern zu nennen: die Kappungsgrenze – 15 Prozent Erhöhung alle drei Jahre möglich (also sogar fünf Prozent per anno); die unfaire Berechnung des Mietspiegels (es gehen nur Erhöhungen bei Bestandsmieten und Neuvermietungen der letzten sechs Jahre ein); eine unfaire Umlage der Modernisierungskosten (hundert Prozent zahlt der Mieter ab, obwohl der Vermieter seinen Wohnwert steigert); keine klaren Regelungen bei Eigenbedarf; und so weiter.

    Obwohl in Deutschland mehr als 50 Prozent der Bürger Mieter sind, ist bisher keine politische Konstellation möglich gewesen, die einige dieser Ungerechtigkeiten mildert beziehungsweise beseitigt.

    Dietmar A. Angerer, München

    Zu geringe Eigentumsquote

    Es gibt kaum Länder auf der Welt, in denen die Wohneigentumsquote noch niedriger ist als bei uns. Sie sinkt und geht auf 44 Prozent. 1990 hob die Regierung das Wohngemeinnützigkeitsgesetz auf, wodurch 3,4 Millionen Wohnungen ihre Mietpreisbindung verloren. Die Eigenheimzulage, die von 1996 bis 2005 den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie förderte, wurde gestrichen.

    Besonders ärgerlich ist die Erhöhung der Grunderwerbssteuer bei Ersterwerb. In manchen Bundesländern wurde die Steuer mehr als verdoppelt, so zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen auf 6,5 Prozent. Immobilienunternehmen, Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen fanden jetzt ein breites Geschäftsfeld in der Vermarktung der Wohnbedürfnisse. Dies umso mehr, als praktischerweise Wohnimmobilien-Investmentgesellschaften keine Steuern auf Mieteinnahmen und andere Gewinne zahlen, sofern sie 90 Prozent ihres Überschusses an Aktionäre ausschütten. Das vom Staat finanzierte Wohngeld findet jetzt den kürzesten Weg zu den Investoren wie Vonovia oder Blackstone.

    Wer 40 Prozent oder mehr seines Einkommens für die Miete ausgibt, ist von der Vermögensbildung ausgeschlossen. Wir sehen eine neue Form der Leibeigenschaft, denn wohnen muss man ja irgendwo.

    Es ist rührend, wie sich unsere Politiker bemühen, das Wohnungsproblem zu lösen. Da werden Klein-Klein-Verordnungen bei möblierten Wohnungen erdacht, statt dass man das Übel an der Wurzel packt: Nicht schneller muss gebaut werden, sondern besser. Nur so lassen sich die Grundbedürfnisse der Menschen an Ort und Stelle befriedigen. Die hohe Wochenendmobilität hat einen Grund in der Flucht aus der gebauten Unwirtlichkeit (Mitscherlich, „Die Unwirtlichkeit unserer Städte“). Wohnungseigentum ist der beste Mieterschutz. (Einige Daten wurden dem Heft „Max Planck Forschung“, 4/2025, Seiten 36-41, entnommen.)

    Heiner Förderreuther, Herrsching

    Ansprüche herunterschrauben

    „Die allgemeine Wohnungsnot ist unübersehbar geworden – und historisch nur mit den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg zu vergleichen.“ Wie jung muss ein Autor sein, um solchen Unsinn zu schreiben? Nach dem Krieg waren die Städte zur Hälfte zerbombt und gleichzeitig strömten 12 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene aus den deutschen Ostgebieten und der Sowjetischen Besatzungszone nach Westdeutschland.

    Meine Familie war ausgebombt. Von 1945 bis 1948 lebten vier Personen in einem nicht beheizbaren Raum im Dachgeschoss eines Pfarrhauses. Ab 1948 gab es zwei beheizbare Räume auf dem Lande, ab 1954 wieder zwei Räume in Osnabrück. Leider wieder sehr kalt, es regnete durch. Mein Bruder schlief in der Küche, ich im Elternschlafzimmer bis zu meinem 14. Lebensjahr. Wir hatten kein Auto, keinen Kühlschrank, keine Wasch- oder Spülmaschine. Wir waren niemals als Familie im Urlaub. Mein Vater hat bis zu seinem 70. Lebensjahr gearbeitet, dann wurde er krank und starb. Ich war 22. Ich kann das Gejammer heute nicht mehr hören.

    Die jetzige Wohnungsproblematik hat zwei Ursachen. Erstens: Wir haben Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Und zweitens: Wir haben heute völlig übersteigerte Ansprüche an die Wohnungsgröße pro Kopf aufgrund der Individualisierung und kaputter Beziehungen. Stärkt die Familien und lebt solidarischer, schraubt Ansprüche auf ein rechtes Maß zurück.  Und löst das Problem der illegalen Migration. Dann haben wir auch keine Wohnungsnot.

    Dr. E.h. Fritz Brickwedde, Osnabrück

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  • Iran: Weitere Proteste scheitern an der Angst

    Iran: Weitere Proteste scheitern an der Angst

    Die Proteste, die Iran gerade erlebt hat, waren anders: größer als 2022 und geprägt von einem anderen Druck. Anders war auch, wie das Regime auf die Menschen reagierte: mit einer nie gesehenen Brutalität. Und anders ist nun, wie die Führung mit der Zahl der Todesopfer umgeht. Offenbar sollen die Iranerinnen und Iraner wissen, was geschieht, wenn man in ihrem Land protestiert. Und die Welt soll ruhig auch davon mitbekommen.

  • Internet: Wie ein schnellerer Glasfaserausbau gelingen soll

    Internet: Wie ein schnellerer Glasfaserausbau gelingen soll

    Eigentlich ist es ja fast ein Wunder: Dass man mit einer Technik, die zu nichts anderem erfunden und ausgebaut wurde, als zu telefonieren, auch im Internetzeitalter noch über die Runden kommt. Dass aber die alten Kupferkabel, über die die Mehrzahl der Haushalte in Deutschland noch immer Zugang zum Internet erhalten, ersetzt werden müssen, und zwar nicht zu spät, ist auch klar. Die Frage ist, wie das denn konkret gehen soll.

    Die Lage ist nämlich reichlich komplex. Da gibt es den großen Ex-Monopolisten Deutsche Telekom, der direkt und indirekt zu 30 Prozent dem Staat gehört, und auf der anderen Seite eine Vielzahl an Wettbewerbern – von kleinen Stadtwerken bis zu großen Konzernen. Die Interessen liegen da weit auseinander. Dem versucht nun die Bundesnetzagentur mit einem Konzept zur Regulierung Rechnung zu tragen, Motto: Deutschland brauche „ein zukunftsorientiertes Internet-Upgrade“, also Glasfaser.

    Das Papier, das am Montag veröffentlicht wurde, greift die Diskussion auf, die sich um das Thema entwickelt hat. Und stellt dabei fest, dass es mit den bisherigen Regeln des Telekommunikationsgesetzes nicht weitergeht. Darin wird etwa der Deutschen Telekom bisher das alleinige Recht zugestanden, die Umstellung eines bestimmten Gebietes von Kupferkabeln auf Glasfaser anzustoßen.

    Bliebe das so, könnte die Telekom die Umstellung nur dort beantragen, wo sie selbst bereits Glasfaser ausgebaut hat und andererseits dort auf die Bremse treten, wo Wettbewerber wie etwa die Deutsche Glasfaser oder andere die teure Investition getätigt haben. Für die Wettbewerber wäre das wirtschaftlich schwierig und der Ausbau von Glasfaser insgesamt würde sich verzögern.

    Deshalb schlägt die Bundesnetzagentur vor, dass künftig auch Wettbewerber oder auch die Behörde selbst die Umstellung beantragen können sollen. Dafür sollen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen müssten 80 Prozent eines Gebietes bereits mit Glasfaser versorgt sein, und zwar mit einer Leitung bis ins Haus. Zum anderen schlägt die Bundesnetzagentur auch vor, dass es eine Pflicht für Open Access geben soll, also dass ein Unternehmen ein anderes gegen Gebühr auf sein eigenes Glasfasernetz lässt. Glasfaser-Firma X müsste seine Leitungen dann auch dem Anbieter Y zur Verfügung stellen, mit dem Ziel, dass die Kunden zwischen mehreren Anbietern wählen können.

    Dass es Deutschland langfristig schadet, wenn der Ausbau der zukunftsfähigen Glasfasernetze nicht vorankommt, zeigt eine Studie des Beratungsunternehmens Kearney. In der neuen geopolitischen Lage, in der sich Deutschland und Europa zusehends auf sich allein gestellt sehen, sei „eine leistungsfähige digitale Infrastruktur unabdingbar und die Grundvoraussetzung für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts“, sagt Christoph Neunkirchen, Partner bei der Beratungsfirma.

    Die Umstellung wird dauern

    Zwar ist in den vergangenen Jahren viel Geld in den Ausbau von Glasfaserleitungen geflossen, Kapitalgeber witterten im digital rückständigen Deutschland eine Chance, gut zu verdienen. Doch die Sache war erheblich komplexer als gedacht. Größtes Problem: In Deutschland wurden anders als etwa in Spanien die Kupferleitungen so weit ertüchtigt, dass sie mit ihrer maximalen Bandbreite von 250 Megabit pro Sekunde (Mbit/s)  den meisten Nutzern reichen.

    Außerdem gibt es auch noch Internet über Fernsehkabel mit theoretisch bis zu 1000 Mbit/s. Während in Spanien das Netz vielfach so schlecht war, dass die Menschen gerne zu Glasfaser wechselten, ist man in Deutschland eher zögerlich. Im European Telecom Health Index von Kearney rangiert Deutschland bei der digitalen Leistungsfähigkeit nur auf Platz 15 von 20, also im untersten Drittel.

    Die Bundesnetzagentur erwartet allerdings, dass die Umstellung noch mindestens zehn Jahre dauern werde. Demnächst wird der Digital Networks Act der EU erwartet, auch das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung möchte den Glasfaserausbau voranbringen. Bis dato läuft der Ausbau eher schleppend, vor allem aber greifen die Kunden, die es könnten, nicht so zu wie erhofft.

  • Niederbayern: Mann schlägt Polizistin Zahn aus

    Niederbayern: Mann schlägt Polizistin Zahn aus

    Einen Zahn soll ein Mann einer Polizistin in Straubing ausgeschlagen haben, als diese ihm einen Platzverweis erteilte. Zuvor soll der 63-Jährige am Sonntag mehrmals gegen eine Scheibe eines Wohnhauses geschlagen und das Grundstück nicht mehr verlassen haben, wie ein Polizeisprecher sagte. Die Bewohner riefen daraufhin die Polizei.

    Die Beamten überwältigten den Angaben zufolge nach dem Vorfall am Sonntag den Mann und legten ihm Handschellen an. Die Beamtin musste in einer Klinik behandelt werden. Der bereits polizeibekannte Unruhestifter sei vorläufig in eine Arrestzelle gesperrt worden.

  • Fünf Tote : Bahnmitarbeiter nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen freigesprochenBildbeschreibung ausklappenFünf Menschen starben

    Fünf Tote : Bahnmitarbeiter nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen freigesprochenBildbeschreibung ausklappenFünf Menschen starben

    Fünf Tote : Bahnmitarbeiter nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen freigesprochenBildbeschreibung ausklappenFünf Menschen starben und mehr als 70 wurden verletzt: Marode Schienen ließen im Juni 2022 bei Burgrain einen Regionalzug entgleisen. Nun hat das Landgericht München ein Urteil gesprochen. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Im Prozess um das tödliche Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 hat das Landgericht München II zwei Bahnmitarbeiter freigesprochen. Dies teilte das Landgericht München am Montag mit.Die Staatsanwaltschaft München hatte für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefordert, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidigung hatte für ihre Mandanten auf Freispruch plädiert.Bei dem Zugunglück waren vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge gestorben; 72 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Eine gebrochene Betonschwelle führte damals zur Entgleisung der Regionalbahn. Drei der Waggons kamen infolgedessen von der Strecke ab, rutschten einen Bahndamm hinunter und blieben auf dem Dach liegen.„Unmittelbare Folge regel- und pflichtwidrigen Verhaltens“Die Staatsanwältin warf dem Bezirksleiter „wiederholtes und systematisches Versagen“ über mehrere Jahre hinweg vor. Er habe notwendige Instandsetzungsmaßnahmen verzögert. Eine Erneuerung der Schienen an der Unglücksstelle sei immer wieder verschoben worden. Zudem sei die Dokumentation der Schäden chaotisch gewesen. Dem Fahrdienstleister wurde lediglich „Augenblicksversagen“ angelastet.Im September 2025 kamen interne Untersuchungen der DB zu dem Ergebnis, dass die Tragödie vermeidbar gewesen sei: „Der Unfall war die unmittelbare Folge regel- und pflichtwidrigen Verhaltens des vor Ort tätigen betrieblichen Personals“, ließ die Bahn in ihrer Mitteilung zum Abschlussbericht wissen.Bereits im Juni 2025 hatte die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung einen mehr als 100-seitigen Untersuchungsbericht veröffentlicht. Laut diesem war unter anderem eine Meldung eines Triebwagenführers über ein Problem an der späteren Unfallstelle am Vorabend nicht weitergegeben worden.Mehr dazu in Kürze auf FAZ.NET