Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) stößt nach seinem Vorschlag, das Asylrecht in Deutschland zu verändern, auf deutliche Kritik. So warfen ihm Teile der Opposition im Landtag vor, am Grundrecht auf Asyl zu rütteln.
BSW-Landes- und Fraktionschef Ronny Kupke sagte: »Wer bei einer Rückkehr Verfolgung, Folter, Tod oder andere schwere Gefahren fürchten muss, braucht Schutz.« Über diesen Anspruch müsse im Einzelfall entschieden werden, aber ein ausgeschöpftes Kontingent dürfe Menschen in akuter Gefahr nicht abweisen.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Franziska Schubert, bezeichnete Schusters Äußerungen als unwürdig und beschämend für einen Innenminister der CDU. »Das Grundrecht auf Asyl ist eine humanitäre, zivilisatorische Errungenschaft. Es schüttelt mich angesichts solcher Vorschläge«, sagte sie laut Mitteilung. »Die Europäische Menschenrechtskonvention ändern, aus Sachsen heraus? Was für absurde Einlassungen!«
Linke-Fraktionsvorsitzende Susanne Schaper forderte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) auf, seinem Innenminister Einhalt zu gebieten. Er solle Schuster klarmachen, dass es seine Aufgabe sei, die Verfassung zu schützen und nicht, sie infrage zu stellen.
Kritik gab es auch von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD). Sie sagte: Forderungen wie die Streichung des Grundrechts auf Asyl bedienten nur rechte Ressentiments. Sie erwarte vom sächsischen Innenminister, dass er sich nicht zu populistischen Debatten über Grundrechte hinreißen lasse.
Schusters Vier-Punkte-Plan sieht jährliches Kontingent vor
Schuster plädierte in seinem Vier-Punkte-Plan anstelle des individuellen Rechts auf Asyl auf ein jährliches Kontingent. »Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt«, heißt es in dem Entwurf. Zudem soll eine Änderung der Europäischen Menschenrechtskonvention Abschiebungen von Straftätern erleichtern. Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig in eine sogenannte »Ausreiseerzwingungshaft« genommen werden können.
Das sächsische Innenministerium stellte klar, dass es in dem Vorhaben nicht um die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl gehe. »Politisch Verfolgten Schutz zu gewähren, bleibt eine unverrückbare ethische und historische Verpflichtung für Deutschland«, sagte Schuster der Nachrichtenagentur dpa. »Asyl muss als Institut und Staatsziel im Grundgesetz verankert bleiben, wird aber im Rahmen von Schutzkontingenten bis zu einer flexiblen Obergrenze gewährt, so wie das auch in Kanada, Österreich oder Dänemark praktiziert wird«, sagte der Minister zu seinem Vorschlag.
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