Der Deutsche Richterbund hat angesichts des Wahlerfolgs der AfD in Sachsen-Anhalt einen besseren Schutz der Justiz vor parteipolitischem Missbrauch angemahnt. Priorität habe nun, einen solchen Missbrauch der Staatsanwaltschaften in Deutschland zu verhindern, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Kölner Stadt-Anzeiger. Es müsse per Gesetz ausgeschlossen werden, dass Extremisten in einer Regierung strafrechtliche Ermittlungen durch Weisungen in die eine oder andere Richtung lenken könnten.
Bislang eröffne das Gesetz den Justizministerien die Möglichkeit, »bis in einzelne Strafverfahren hineinzuregieren«, warnte Rebehn. Es sei höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Initiative ergreife und das »heikle Weisungsrecht« der Justizministerien aus dem Bundesrecht streiche. Zwar gebe es eine politische Tradition der Selbstbeschränkung bei Weisungen an Staatsanwälte, sagte Rebehn. Diese könne aber jederzeit aufgegeben werden und biete keinen wirksamen Schutz.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte zuletzt gesagt, sie habe keinen Zweifel, dass sich »auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen widersetzen« würden. Zwar sei der rechtliche Rahmen bei Staatsanwaltschaften anders, sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Denn als Teil der Exekutive unterlägen diese einem ministeriellen Weisungsrecht. »Allerdings ist das natürlich begrenzt«, sagte die Ministerin.
Die AfD kam bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am vergangenen Sonntag auf fast 44 Prozent der Stimmen. Die absolute Mehrheit verfehlte die in dem Bundesland vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei jedoch.
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