Wenn die Berlinerinnen und Berliner am 20. September bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus ihre Stimme abgeben, steht wieder einmal auch die Frage nach der Vergesellschaftung von Wohnungen im Raum. Kaum ein Thema sonst hält sich seit Jahren so hartnäckig in der Hauptstadtpolitik. Die Berliner Linke hat es zu einem ihrer Hauptthemen gemacht und »Immobilienkonzerne enteignen« zu einem zentralen Wahlversprechen. Plakate mit dem Slogan hängen in der ganzen Stadt.
Dass die Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienunternehmen ein dauerpräsentes Thema ist, ist zuvorderst auf die Kampagne »Deutsche Wohnen & Co. enteignen« zurückzuführen. Dem von ihr initiierten Volksbegehren stimmten im September 2021 57,6 Prozent der Berliner Wählerinnen und Wähler zu. Die Kampagne fordert, dass gewinnorientierte Unternehmen in Berlin maximal 3.000 Wohnungen besitzen dürfen. Alle weiteren sollen vergesellschaftet werden. Mehr als 200.000 Wohnungen könnten davon betroffen sein.
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Diese Fragen beantwortet der Artikel:
- Kann Berlin große Wohnungsunternehmen rechtlich vergesellschaften?
- Wie positionieren sich Parteien und Bund im Streit um die Vergesellschaftung?

