Vier Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines beginnt Mitte Oktober in Hamburg der erste Gerichtsprozess gegen einen Tatverdächtigen. Das Oberlandesgericht der Hansestadt ließ die Anklage des Generalbundesanwalts gegen den früheren ukrainischen Offizier Serhii K. zu. Er soll demnach ab dem 14. Oktober vor Gericht stehen. Es seien 16 Prozesstermine bis zum 17. Dezember bestimmt worden, teilte das Gericht mit.
Im September 2022 waren an den Erdgasleitungen in der Ostsee Sprengsätze detoniert. Sie verursachten schwere Schäden an den beiden Pipelines, die für den Transport von russischem Gas nach Deutschland bestimmt waren. Zum Zeitpunkt der Anschläge waren sie nicht in Betrieb, Russland hatte die Gaslieferungen über Nord Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt. Mutmaßlich war dies eine Reaktion auf die westlichen Sanktionen wegen des Einmarsches in die Ukraine. Nord Stream 2 ging nie in Betrieb.
Die deutschen Ermittler vermuten einen ukrainischen Plan hinter den Anschlägen. Die Ukraine bestreitet das. Die Regierung in Kyjiw habe sich »niemals offiziell an irgendeiner Operation beteiligt, die mit der Sprengung von Nord Stream zu tun hatte«, sagte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj vor wenigen Tagen.
Gericht sieht hinreichenden Verdacht
Der Anklage der Bundesanwaltschaft zufolge sollte die Sabotageaktion Gaslieferungen über die Pipelines dauerhaft stoppen, damit Russland die Einnahmen nicht zur Finanzierung des Ukrainekriegs nutzen konnte. K. soll zusammen mit anderen Militärangehörigen im Auftrag staatlicher Stellen den Plan entwickelt haben, die Erdgasleitungen zu zerstören. Er soll die Gruppe aus Berufstauchern, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten angeführt haben, welche die Sprengsätze angebracht habe.
Im August 2025 wurde er im Urlaub in Italien gefasst und später nach Deutschland ausgeliefert. Er kam in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt wirft ihm die Mittäterschaft bei mehreren Taten vor, unter anderem beim Kriegsverbrechen des Angriffs gegen zivile Objekte. Nach einer vorläufigen Bewertung kam das Gericht zu dem Schluss, dass er hinreichend verdächtig erscheint. Darum eröffnete es das Hauptverfahren.
Mitte August war in Kroatien ein weiterer mutmaßlicher Tatbeteiligter festgenommen worden, ein ukrainischer Taucher. Er kam in Kroatien in Untersuchungshaft.

