Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Jasmina Hostert, hat die Pläne von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zur Kürzung der sogenannten Kinderkrankentage kritisiert. »Die SPD steht für eine familienfreundliche Politik, die Familien konkret unterstützt und ihnen die notwendige Zeit für ihre Kinder ermöglicht«, sagte Hostert der Augsburger Allgemeinen. Genau das Gegenteil verfolge der Gesundheitsminister.
Familien bräuchten aus Sicht der SPD Entlastung statt neuer Belastungen. Wer kranke Kinder versorgen müsse, benötige Zeit und Unterstützung, keine Kürzungen. »Bereits die Debatte über eine Krankmeldung ab dem ersten Tag hat Eltern unter einen ungerechtfertigten Generalverdacht gestellt. Die geplante Kürzung der Kinderkrankentage setzt diese falsche Logik nun fort«, sagte Hostert.
Linnemann hatte sich in der Regierungsbefragung vergangene Woche gegen eine weitere Verlängerung der Regelung ausgesprochen, wonach jedes Elternteil pro Jahr 15 Kinderkrankentage geltend machen kann. Die Zahl würde dann auf zehn sinken. So viele waren es vor der Ausweitung während der Corona-Pandemie. Die Politik täte gut daran, dass Corona-Sonderregeln wieder zurückgenommen werden, sagte Linnemann.
Grüne bezeichnen Linnemanns Argumentation als zynisch
Der Grünen-Abgeordnete Johannes Wagner bemängelte Linnemanns Argumentation. »Die Regelung von 15 Kinderkrankentagen wurde bewusst auch Jahre nach dem Ende der Corona-Pandemie weitergeführt, weil sie sich bewährt hat«, sagte er der Augsburger Allgemeinen. »Das Argument, es handele sich nur um die Rückkehr zur alten Regelung, ist zynisch. Nur weil etwas früher schon schlecht war, ist das kein Grund, dorthin zurückzukehren.«
Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte die mögliche Reduzierung von Kinderkrankentagen kritisiert. »Das geht gar nicht«, sagte Schwesig jüngst. Bei der Gesundheitsreform habe die SPD ganz klar verhandelt, dass es bei den Kinderkrankentagen bleibe: »Wir müssen die Familien in Deutschland stärken, wir müssen sie unterstützen.«
Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deswegen nicht zur Arbeit gehen können. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld, in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.

