Junge Eltern sollen das Kindergeld künftig automatisch erhalten, ohne dafür einen Antrag zu stellen. Für ein entsprechendes Gesetz gab der Bundesrat seine Zustimmung. Es soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im Juli beschlossen.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Damit soll nach der Gesetzesbegründung verhindert werden, dass die deutschen Behörden zahlen, obwohl eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre.
Umstellung kommendes Jahr in zwei Stufen
Zudem müssen die Behörden die Kontoverbindung der Elternteile kennen. Die Auszahlung soll möglich werden, sobald das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer erhalten hat. Für kompliziertere Kindergeld-Fälle muss weiterhin ein Antrag gestellt werden.
Die Auszahlung des Kindergelds ohne Antrag soll in zwei Stufen im Laufe des kommenden Jahres möglich werden. Zunächst gilt es für Neugeborene von Eltern, die bereits Kinder haben. Die Zahlung soll dann an die Person gehen, die auch bisher das Kindergeld erhält. Im November soll das Kindergeld auch für Erstgeborene antragslos ausgezahlt werden. Das Kindergeld soll ab 2028 von 259 auf 272 Euro steigen.

