Der Verdacht auf Wahlfälschung in einer Senioreneinrichtung in Dessau-Roßlau hat sich laut Staatsanwaltschaft und Polizei nicht erhärtet. Es seien keine Anhaltspunkte für eine Manipulation der Briefwahl zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt festgestellt worden.
Die Behörden waren nach einer Strafanzeige gegen Unbekannt aktiv geworden, die am 1. September bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau einging. Von Seiten der Staatsanwaltschaft hieß es: »Nach dem Inhalt der vorliegenden Strafanzeige sollen in einer Seniorenresidenz in Dessau-Roßlau Briefwahlunterlagen für eine schwer demente 95-jährige Bewohnerin angefordert und manipuliert worden sein.« Zudem soll der Briefumschlag der Bewohnerin geöffnet und der Stimmzettelumschlag vor der Wahl entnommen worden sein. Unterlagen im Zusammenhang mit der Briefwahl sollen ebenfalls vernichtet worden sein.
Zum Gesundheitszustand der 95-jährigen Frau teilten die Ermittler mit, dass dieser nicht dem entspreche, was in der Anzeige angegeben worden war. Auch mit Blick auf weitere 18 Bewohner, die per Briefwahl-Verfahren gewählt hatten, fanden die Ermittler keine Hinweise auf die entsprechenden Vorwürfe.
Die AfD hatte die Vorwürfe wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Wahlkampf aufgegriffen. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sprach in den sozialen Netzwerken von einem »Skandal«, ohne die Ergebnisse der Ermittlungen abgewartet zu haben.
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