Die Staatsanwaltschaft Gera hat ein Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt. Sie ermittelte wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates gegen den Thüringer AfD‑Vorsitzenden. Die Ermittlungsbehörde verwies darauf, dass Höcke vom Landgericht Halle bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole verurteilt wurde. »Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht«, teilte die Staatsanwaltschaft Gera mit. Zuerst hatte t-online über die Einstellung des Verfahrens berichtet.
Den Angaben der Staatsanwaltschaft Gera zufolge wurde die Entscheidung, von einer Verfolgung in dem Verfahren abzusehen, bereits Mitte Dezember 2025 getroffen. Bei dem Verfahren ging es um eine Rede von Höcke, die er am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2022 in Gera hielt. Höcke war wegen der Verwendung der SA-Losung bereits zu Geldstrafen in Höhe von 100 Tagessätzen und 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt worden. Die Urteile sind rechtskräftig.
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