Wenn draußen die Kälte anzieht, wird drinnen geheizt. Doch was, wenn die Nachbarn ihre Wohnung kaum warm machen – oder sie sogar leer steht? Dann kann das für andere teuer werden.
Während die einen es gern mollig warm mögen, drehen andere die Heizung runter und ziehen lieber einen Pullover an. Das Problem: Wärme macht an der eigenen Wohnungstür nicht halt. Heizt der Nachbar wenig oder gar nicht, fließt Wärme aus der beheizten Wohnung in die kalte nebenan. Die Folge sind höhere Heizkosten für den, der heizt, wie myHOMEBOOK (gehört ebenfalls zu Axel Springer) bereits berichtete.
Kalte Nachbarwohnungen kosten Geld
Besonders spürbar ist das, wenn die Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden. Auch leer stehende Wohnungen wirken sich aus. Bleiben dort die Heizungen aus, kühlen die Wände aus – angrenzende Wohnungen verlieren mehr Wärme und müssen stärker nachheizen.
Warum das so ist, erklärt Matthias Wagnitz vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima: „Das sind die Wärmeverluste, die durch Wände oder Fenster gehen. Transmissionswärmeverluste treten immer dann auf, wenn es eine Temperaturdifferenz vor oder hinter der Wand gibt.“
Liegt ein Raum bei 20 Grad und der Nachbarraum nur bei 15 Grad, fließt Wärme durch die gemeinsame Wand. Innenwände sind meist nicht gedämmt. Über Monate kann das die Heizkosten deutlich erhöhen.
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Keine Mietminderung bei Leerstand
So ärgerlich das ist: Eine Mietminderung gibt es deshalb nicht. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt (Oder) bereits 2004. Ein Mieter hatte geklagt, weil die Wohnung über ihm den ganzen Winter leerstand und seine Heizkosten stark stiegen. Das Gericht stellte klar, dass niemand Anspruch darauf hat, dass Nachbarwohnungen bewohnt und beheizt sind. Wohnungsleerstand gehöre zum normalen Lebensrisiko.
Vermieter trägt Verbrauch in leerer Wohnung
Wichtig für Mieter: Bei der Heizkostenabrechnung darf der Vermieter die Grundkosten nicht nur auf vermietete Wohnungen umlegen. Auch in leeren Wohnungen müssen die Heizkostenverteiler abgelesen werden. Entsteht dort Verbrauch, zahlt der Vermieter, so der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 137/03).
Auch Mieter haben Pflichten
Ganz ohne Heizen geht es trotzdem nicht. Mieter haben eine Sorgfaltspflicht. Laut Haus und Grund müssen sie zwar nicht dauerhaft heizen, aber Kälteschäden vermeiden, damit die Wohnung keinen Schaden nimmt.

