Ondertussen bij de Buren (bèta/AI-testfase)

Ondertussen bij de Buren is een experimentele website met focus op Duits nieuws. Via artificiële intelligentie (AI) wordt geprobeerd het nieuws van Duitsland te selecteren. Er wordt veel geëxperimenteerd, waardoor deze site regelmatig nogal veranderd. Zo wordt getracht consistente vertalingen te realiseren. Ook de kwaliteit van de afbeeldingen wisselt door experimenten. Als bronnen dienen geselecteerde RSS-feeds van diverse Duitse nieuwsbronnen. RSS-feeds worden door de bronnen zelf beschikbaar gesteld en bevatten nooit het gehele artikel, maar in kop, introductietekst of samenvatting en waar mogelijk een afbeelding. Hierdoor is het risico op rechtenschending nagenoeg nihil.

„Ondertussen bij de Buren“ (Mitlerweile bei den Nachbarn) ist eine experimentelle Website, die sich auf deutsche Nachrichten konzentriert. Sie nutzt künstliche Intelligenz (KI), um Nachrichten aus Deutschland auszuwählen. Aufgrund laufender Experimente – etwa bei dem Versuch, konsistente Übersetzungen zu erzielen – unterliegt die Seite häufigen Änderungen; auch die Bildqualität variiert infolge dieser Versuche. Als Quellen dienen ausgewählte RSS-Feeds verschiedener deutscher Nachrichtenanbieter. Diese Feeds werden von den Anbietern selbst bereitgestellt und enthalten niemals den vollständigen Artikel, sondern lediglich eine Überschrift, einen Einleitungstext oder eine Zusammenfassung sowie – sofern verfügbar – ein Bild. Der vollständige Artikel lässt sich über einen Link bei der jeweiligen Quelle abrufen, wodurch das Risiko einer Urheberrechtsverletzung praktisch ausgeschlossen ist.

Strafbare Geste Verurteilung wegen Hitlergrußes – Melanie Müller legt Revision ein Wegen

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Verurteilung wegen Hitlergrußes – Melanie Müller legt Revision ein

Wegen des Zeigens eines Hitlergrußes bei einem Konzert soll Melanie Müller eine Geldstrafe zahlen. Gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig geht die Schlagersängerin nun vor.

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Melanie Müller während des Prozesses vor dem Landgericht Leipzig

Foto: Jan Woitas / dpa

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Schlagersängerin Melanie Müller ficht ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes an. Wie ein Sprecher des Landgerichts Leipzig dem SPIEGEL bestätigte, legte die 37-Jährige gegen das Urteil Revision ein. Die Nachrichtenagentur dpa hatte zuvor berichtet. Nun wird sich das Oberlandesgericht Dresden (OLG) mit dem Fall beschäftigen.

Nach Hitlergruß-Vorwürfen hatte Müller auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig verurteilte in der Vorwoche die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3500 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Laut Landgericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, die Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geldstrafe in zweiter Instanz reduziertIn der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. In zweiter Instanz war die Höhe der Tagessätze geringer ausgefallen, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer einstufte.

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Müller hatte in beiden Prozessen die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, erklärte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: »Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi«. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

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