Eine Fahrt mit dem Auto seiner in der Schweiz wohnenden Freundin kommt einen 49-Jährigen teuer zu stehen. Als Zollbeamte den Wagen am Münchner Flughafen kontrollierten, gab der Fahrer an, damit kürzlich aus der Schweiz eingereist zu sein. Da die Fahrzeughalterin bei der Kontrolle nicht mit im Wagen saß, gingen die Beamten von einer illegalen Einfuhr des Pkw aus.
„Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die fälligen Abgabe in Höhe von rund 4500 Euro erhoben“, erklärte Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München. Er wies darauf hin, dass Fahrzeuge, die außerhalb der Europäischen Union (EU) zugelassen sind, nur in Ausnahmefällen von Personen gefahren werden dürfen, die innerhalb der EU wohnen. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, hätte der 49-jährige Deutsche den Wagen also erst beim Zoll anmelden müssen.

