AfD-Kandidaten sollten nach Ansicht des hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein bei Wahlen zum Vorsitz von Bundestagsausschüssen unterstützt werden. »Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen«, sagte Rhein dem Stern in einem vorab veröffentlichten Interview. Wie zum Beispiel im Landtag von Hessen sollte die AfD auch im Bundestag Ausschussvorsitze übernehmen können. »Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.«
Die AfD hat im Bundestag wie andere Fraktionen das Vorschlagsrecht für den Vorsitz mehrerer Fachausschüsse. In der letzten Legislaturperiode hatten ihre Kandidaten bei Wahlen zum Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen die erforderliche Mehrheit allerdings verpasst. Die Fraktion hat daher keinen Ausschussvorsitz inne. Die AfD sah ihre Rechte verletzt und wandte sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Verfassungsgericht, scheiterte aber in Karlsruhe.
Den Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse kommt eine tragende Rolle im parlamentarischen Alltag zu. Sie bereiten die Ausschusssitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Paragraf 58 der parlamentarischen Geschäftsordnung sieht vor, dass die Gremien ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreterinnen bestimmen. In den vergangenen Jahrzehnten einigten sich die Fraktionen dabei traditionell im Ältestenrat einvernehmlich, welcher Fraktion welcher Ausschussvorsitz zusteht.
Rhein äußerte sich auch zur Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren, das zuletzt immer häufiger von Politikern verschiedener Parteien und Stimmen aus der Zivilgesellschaft gefordert wurde. »Ich rate dazu, die AfD nicht juristisch zu bekämpfen, sondern politisch«, sagte er dem Magazin. Er forderte seine Partei auf, ein »besseres Angebot« als die AfD zu machen, um so wieder »Deutungshoheit über die Alltagsfragen« zu erlangen.

