Der Bundestag debattiert am Donnerstag erstmals über die Pläne der Koalition für eine umfassende Reform der Nachrichtendienste sowie eine mögliche Neuregelung der Organspende. Auch Gesetzentwürfe zur Erhöhung der Tabaksteuer und zur Verbilligung des Führerscheins liegen dem Plenum zur ersten Beratung vor.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht mit der Reform der Nachrichtendienste vor, die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) auszuweiten. So sollen sie künftig Angreifer nicht nur beobachten, sondern auch aktiv bekämpfen können. Zudem sollen die Dienste die Infrastruktur von Angreifern stören sowie gezielt gegen sie gerichtete Falschinformationen verbreiten dürfen. Ausgeweitet werden auch die Möglichkeiten, Daten zu sammeln und auszuwerten.
Die Regierung begründet den Schritt mit außenpolitischen Bedrohungen sowie vergleichbaren Regelungen in befreundeten Staaten, denen Deutschland in seinen Möglichkeiten bisher nachstehe. Die Fraktionen der Grünen und der Linken sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz kritisierten die Pläne deutlich. FDP-Parteichef Wolfgang Kubicki warf der Bundesregierung einen »historischen Tabubruch« vor.
Organspende soll neu geregelt werden
Danach beraten die Abgeordneten in erster Lesung über eine fraktionsübergreifende Initiative zur Neuregelung der Organspende. Sie zielt darauf ab, dass künftig grundsätzlich jeder als Organspender in Frage kommt, der dem nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der Widerspruchsregeln soll die Zahl dringend benötigter Organspenden erhöht werden. Mehr als 200 Abgeordnete unterstützen den Vorstoß. Unter anderem Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat sich zuletzt für sie ausgesprochen.
Aktuell muss für eine Organspende eine ausdrückliche Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen vorliegen. Eine Abgeordnetengruppe hat vergangene Woche einen Antrag eingebracht, der an dieser Regelung festhält. Die Widerspruchsregelung würde »einen schwerwiegenden und rechtlich umstrittenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstellen«, heißt es in einem Antrag, den 58 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken unterstützen. Sie schlagen stattdessen mehr Aufklärung vor.

