Es kommt nicht häufig vor, dass der Bundesrat selbstständig Reformen anstößt. In der Länderkammer gibt es keine festen Koalitionen, die Mehrheiten in den Landesregierungen laufen nicht selten quer zu denen im Bund. Umso bemerkenswerter deshalb, wenn dennoch eine Initiative kommt: Vor genau einem Jahr beschloss der Bundesrat, den Schutz queerer Menschen ins Grundgesetz aufzunehmen.
Im Artikel 3 Absatz 3 heißt es, niemand dürfe wegen »seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden«. Der Bundesrat forderte auf Initiative des schwarz-roten Berliner Senats, diese Passage um die Worte »sexuelle Identität« zu erweitern.
Passiert ist seitdem allerdings nichts.
Die Grünen kritisieren, die schwarz-rote Regierungskoalition blockiere absichtlich, dass das Gesetz im Bundestag zur Debatte gestellt werde – dort wäre, wie im Bundesrat, eine Zweidrittelmehrheit nötig, um das Grundgesetz zu ändern.
»Wir werden nicht zulassen, dass Schwarz-Rot dieses für queere Menschen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt so wichtige Anliegen im Parlament totschweigt«, sagt die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, der ZEIT. »Nach dem schrecklichen islamistischen Anschlag auf den CSD ist eine wichtige Schutzlücke in unserer Verfassung erneut schmerzhaft deutlich geworden.«
Zwar hatte der Bundeskanzler den Beschluss des Bundesrates an die Bundestagspräsidentin weitergeleitet – so sieht es das Verfahren vor. »Ich bitte, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen«, heißt es in dem Schreiben aus dem Dezember 2025 von Friedrich Merz an seine Parteifreundin Julia Klöckner. In einer beigefügten Stellungnahme heißt es, die Bundesregierung nehme den Entwurf des Bundesrates »zur Kenntnis«. Es liege nun »in der Hand des parlamentarischen Gesetzgebers, zu entscheiden, ob der Vorschlag (…) beschlossen werden soll«.
Eine Aufsetzung auf die Tagesordnung im Bundestag steht allerdings weiter aus. Die Fraktion der Grünen wollte deshalb einen der für sie vorgesehenen Redeslots in der kommenden Sitzungswoche nutzen, um das Gesetz im Bundestag ins parlamentarische Verfahren einzubringen. Das allerdings blockierten Schwarz-Rot mit ihrer Geschäftsordnungsmehrheit.
Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen ist sauer: »Es ist völlig unverständlich, dass CDU/CSU und SPD die Bundesratsinitiative noch immer nicht in den Bundestag gebracht haben und nun sogar ablehnen, dass wir den Gesetzentwurf als grüne Bundestagsfraktion aufsetzen«, sagt Mihalic. Union und SPD haben sich zunächst auf Anfrage nicht zu dem Thema geäußert.

