Seit mehr als zwei Jahren plant die Gemeinde Taufkirchen auf 4,5 Hektar Fläche ein neues Baugebiet im Ortsteil Flaring. Ursprünglich sollten dort 138 Wohneinheiten entstehen. Die beiden Flaringer Landwirte Thomas Hupfer und Christian Lohner organisierten Widerstand gegen das Vorhaben. Sie fürchten um den Fortbestand ihrer Höfe, weil sie mit Klagen gegen die Emissionen ihrer Ställe rechnen. Zudem handele es sich um ein Trinkwasserschutzgebiet und die Versiegelung dieser Fläche würde die Hochwassergefahr verschärfen. Sie organisierten ein Bürgerbegehren und sammelten mehr als 900 gültige Unterschriften, 755 wären erforderlich gewesen.
Damit war der Weg frei für einen Entscheid, über den die Taufkirchener Bürger am Sonntag, 19. April, abstimmen können. Die Gemeinde hat als Gegenentwurf ein Ratsbegehren eingebracht, das eine stark abgespeckte Variante vorsieht, die alternativ gewählt werden kann.
Die Gemeinde Taufkirchen ist die drittgrößte Kommune im Landkreis Erding und in den vergangenen Jahren durch Zuzug stark gewachsen. Baugrund ist dort noch günstiger als in Erding oder Dorfen und bis auf die schlechte ÖPNV-Anbindung ist eine gute Infrastruktur vorhanden. Mehr als 200 Nachfragen nach Baugrundstücken liegen der Verwaltung vor, aktuell ist aber nichts mehr verfügbar. Die Gemeinde griff daher zu, als eine Wiese im Ortsteil Flaring östlich des Vilstalradweges zum Verkauf stand und stellte 2024 einen Vorentwurf zum Bebauungsplan vor. Ursprünglich war eine dichte Bebauung geplant, um einen hohen Verkaufserlös zu erzielen. Denn Taufkirchen ist mit 36,5 Millionen Euro relativ hoch verschuldet und benötigt die Einnahmen.
Das Vorhaben schreckte jedoch die beiden Landwirte Thomas Hupfer und Christian Lohner auf. Flaring ist ein kleiner Ortsteil mit etwa zwei Dutzend Einwohnern und die Siedlung würde unmittelbar an die Ställe heranreichen. Hupfer bewirtschaftet einen Kälberaufzuchtbetrieb. Er fürchtet, dass sich die neuen Siedler durch den Lärm und Geruch seines Betriebs gestört fühlten. Christian Lohner prognostiziert, dass durch das abgeleitete Hangwasser der künftig versiegelten Flächen die Wiesen und Felder an der Vils kaum noch nutzbar sein würden.

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Das Baugebiet würde aber nicht nur ihre Eigeninteressen beeinträchtigen, argumentieren sie. In der schriftlichen Begründung des Bürgerbegehrens heißt es, die betroffene Fläche weise bereits eine eingeschränkte Versickerungsfähigkeit auf. Durch zunehmende Starkregenereignisse sei es in der Region bereits zu Überschwemmungen gekommen. Eine zusätzliche Versiegelung durch Wohnbebauung würde dieses Problem verschärfen.
Ferner sei die bestehende Straßenanbindung nicht ausreichend dimensioniert, um den zu erwartenden Mehrverkehr aufzunehmen. Es sei mit erheblich mehr Straßenverkehr zu rechnen, sowohl in der Bauphase als auch danach. Darüberhinaus hatten die Initiatoren in der Diskussion darauf hingewiesen, dass es sich bei der Fläche um ein Trinkwasserschutzgebiet handele, was ebenfalls zu berücksichtigen sei.
Der Gemeinderat hat daraufhin die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt und dem Begehren zugestimmt. Allerdings wurde es in einem weiteren Schritt um ein Ratsbegehren erweitert. Das Ratsbegehren sieht vor, die Vorentwurfsplanung dort nicht ganz aufzugeben, wie im Bürgerbegehren vorgesehen, sondern den Umgriff der Planung von 4,5 auf 2,75 Hektar zu reduzieren. Der Gemeinderat hat dem Ratsbegehren mit 14 gegen neun Stimmen zugestimmt. Damit ging der Gemeinderat auf die Kritiker zu: Denn würde das Bürgerbegehren scheitern, könnte theoretisch die ursprüngliche dichte Bebauung durchgesetzt werden. Doch die sei auch mit einem Erfolg des Ratsbegehrens vom Tisch, so die Intention.

