Es war ein ziemlich dicker Fisch, den ein Gautinger Geschäftsmann zu Beginn der Corona-Pandemie an Land zog. Anfang April 2020 erhielt die im Kanton Zug in der Schweiz ansässige Investmentfirma des heute 39-Jährigen vom Bundesministerium für Gesundheit den Zuschlag für die Lieferung von fünf Millionen FFP2-Masken zum Preis von etwas mehr als 22 Millionen Euro brutto. Wenige Monate später erfolgte die Lieferung, wie vereinbart. Mitte Mai vorigen Jahres allerdings wurde der Gautinger festgenommen, kam in Untersuchungshaft und muss sich nun vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München II verantworten.
Denn laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der 39-Jährige im Zuge des Verkaufs von FFP2-Masken im großen Stil Steuern hinterzogen haben. Es geht es um einen Betrag in Höhe von knapp 11,9 Millionen Euro. Als der Gautinger am 16. Mai 2025 im Allgäu vorläufig festgenommen wurde, entdeckten Ermittler der Kriminalpolizei im Handschuhfach seines Autos einen großkalibrigen Revolver der Marke Smith & Wesson samt 82 Schuss scharfer Munition sowie zwei gefälschte slowenische Ausweise.
Zu den Vorwürfen aus der Anklage sagte der 39-Jährige zum Auftakt des Prozesses nichts. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage unter anderem davon aus, dass der Gautinger den Masken-Deal mit dem Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU) in Wirklichkeit nicht über seine in der Schweiz ansässige Investmentfirma abwickelte.
Tatsächlich soll er dies von seiner Wohnadresse in Gauting aus getan haben. Deshalb hätte er Steuern an den Fiskus in Deutschland abführen müssen. Den Ermittlungen zufolge soll es sich bei dem Sitz der Investmentfirma in der Schweiz in Wirklichkeit um eine „reine Massendomizilierungsanschrift“ handeln, an der nicht weniger als 223 Gesellschaften registriert sind und wohl kein „operativer Geschäftsbetrieb“ stattfand, heißt es in der Anklage.
Verständigungsgespräch endet ohne Einigung
Noch bevor der Prozess begann, fand ein sogenanntes Verständigungsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung statt, mit dem Ziel das auf 24 Hauptverhandlungstage angesetzte Verfahren gegebenenfalls zu verkürzen. Wie der Vorsitzende Richter der fünften Strafkammer zum Verhandlungsauftakt sagte, gehe seine Kammer davon aus, dass die Vorwürfe aus der Anklage zutreffen. Angesichts des im Raum stehenden „Steuerschadens“ müsse der Gautinger bei einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe zwischen acht Jahren und neun Monaten und neun Jahren und drei Monaten rechnen.
Ein frühes Geständnis indes würde sich „massiv strafmildernd“ auswirken. Für diesen Fall könnte der Gautinger mit einer Haftstrafe zwischen fünf Jahren und neun Monaten und sechs Jahren und drei Monaten rechnen. Doch darauf wollten sich der 39-Jährige und seine beiden Anwälte nicht einlassen, sodass es zu keiner Einigung kam. Ein Urteil in dem Prozess könnte somit erst Anfang April ergehen.

