Ondertussen bij de Buren (bèta/AI-testfase)

Ondertussen bij de Buren is een experimentele website met focus op Duits nieuws. Via artificiële intelligentie (AI) wordt geprobeerd het nieuws van Duitsland te selecteren. Er wordt veel geëxperimenteerd, waardoor deze site regelmatig nogal veranderd. Zo wordt getracht consistente vertalingen te realiseren. Ook de kwaliteit van de afbeeldingen wisselt door experimenten. Als bronnen dienen geselecteerde RSS-feeds van diverse Duitse nieuwsbronnen. RSS-feeds worden door de bronnen zelf beschikbaar gesteld en bevatten nooit het gehele artikel, maar in kop, introductietekst of samenvatting en waar mogelijk een afbeelding. Hierdoor is het risico op rechtenschending nagenoeg nihil.

„Ondertussen bij de Buren“ (Mitlerweile bei den Nachbarn) ist eine experimentelle Website, die sich auf deutsche Nachrichten konzentriert. Sie nutzt künstliche Intelligenz (KI), um Nachrichten aus Deutschland auszuwählen. Aufgrund laufender Experimente – etwa bei dem Versuch, konsistente Übersetzungen zu erzielen – unterliegt die Seite häufigen Änderungen; auch die Bildqualität variiert infolge dieser Versuche. Als Quellen dienen ausgewählte RSS-Feeds verschiedener deutscher Nachrichtenanbieter. Diese Feeds werden von den Anbietern selbst bereitgestellt und enthalten niemals den vollständigen Artikel, sondern lediglich eine Überschrift, einen Einleitungstext oder eine Zusammenfassung sowie – sofern verfügbar – ein Bild. Der vollständige Artikel lässt sich über einen Link bei der jeweiligen Quelle abrufen, wodurch das Risiko einer Urheberrechtsverletzung praktisch ausgeschlossen ist.



  • Prozess in Ebersberg: Entgleisung im Regionalzug

    Prozess in Ebersberg: Entgleisung im Regionalzug

    Leere Sitzreihen, schläfrige Passagiere – so sieht es im Idealfall aus, wenn man den ersten Zug Richtung Kufstein nimmt, der vom Ostbahnhof aus losfährt. An einem Novembertag im Jahr 2024 war das allerdings anders: Vor dem Stopp in Grafing-Bahnhof beleidigte ein heute 39-Jähriger aus dem Nachbarlandkreis Rosenheim einen heute 23-jährigen Fahrgast aus Österreich erst rassistisch,…



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Prozess in Ebersberg: Entgleisung im Regionalzug

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Leere Sitzreihen, schläfrige Passagiere – so sieht es im Idealfall aus, wenn man den ersten Zug Richtung Kufstein nimmt, der vom Ostbahnhof aus losfährt. An einem Novembertag im Jahr 2024 war das allerdings anders: Vor dem Stopp in Grafing-Bahnhof beleidigte ein heute 39-Jähriger aus dem Nachbarlandkreis Rosenheim einen heute 23-jährigen Fahrgast aus Österreich erst rassistisch, dann schlug er auch noch zu. Bei der Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht bestritt der Angeklagte zwar, dass es sich so zugetragen hatte. Richterin Anne Leiding sah allerdings die Vorwürfe durch die Zeugenaussagen ausreichend belegt und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Dieses Ergebnis hätte der heute 39-Jährige billiger haben können, die Kosten des Strafverfahrens hätte er sich sparen können – hätte er den Strafbefehl akzeptiert. Ein Strafbefehl kann bei nicht ganz so gravierenden Delikten angewandt werden, dabei wird ein Urteil ohne Gerichtsverhandlung gesprochen. Der Mann hatte freilich Einspruch eingelegt, weshalb es nun doch zur Verhandlung kam.

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Wie der Geschädigte vor Gericht erläuterte, hatte der deutlich angetrunkene Mann zunächst einen anderen Fahrgast rassistisch angepöbelt. Als der 22-Jährige ihn darauf ansprach, zog er selbst die Wut des 39-Jährigen auf sich. Auch ihn beleidigte der Mann daraufhin rassistisch, es entspann sich ein Streit, der schnell handgreiflich wurde. Der Angeklagte habe ihn geschlagen und am Hals gepackt, beschrieb es der Zeuge. Ein anderer Passagier und eine Zugbegleiterin bereiteten der Auseinandersetzung ein Ende, am Bahnhof wartete schon die Polizei.

Er sei kein Rassist, sagt der Angeklagte

Vor Gericht räumte der Angeklagte nur ein, dass er den anderen am Kragen gepackt habe, zugeschlagen habe er aber nicht. Im Übrigen sei er kein Rassist, die Aggression sei nicht von ihm ausgegangen. Ein Zeuge allerdings stützte die Aussagen des Opfers zum großen Teil, auch rassistische Äußerungen hatte er mitbekommen. Eine Tatsache, die nicht im Gerichtssaal zur Sprache kam, aber die Bundespolizeiin ihrem damaligen Pressebericht erwähnt hatte: Schon früher war der Mann aus dem Landkreis Rosenheim durch seine Zugehörigkeit zur rechtsextremistischen Szene polizeilich aufgefallen. Vorbestraft ist er aber nicht.

Die Richterin sah jedenfalls keinen Anlass, an der Höhe der Strafe etwas zu ändern. Zwar habe sich in der Verhandlung herausgestellt, dass der körperliche Angriff etwas weniger massiv gewesen sei als angenommen, doch falle andererseits die „Geständnisfiktion“ weg, die man bei einem akzeptierten Strafbefehl zugrunde legt. Die Idee ist hierbei, dass derjenige, der den Strafbefehl ohne Einspruch akzeptiert, auch akzeptiert, dass er schuldig ist – mit entsprechend strafmildernden Folgen.