Niederlage vor Gericht
Nextbike muss 6500 Leihfahrräder von Berlins Straßen holen
Dem Bikesharing-Anbieter steht offenbar eine größere Sammelaktion bevor: Nextbike soll nach dem Willen eines Gerichts alle Leihfahrräder aus der Hauptstadt entfernen. Dahinter steckt ein Streit mit der Berliner Verwaltung.
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Nextbike-Fahrräder in Berlin (im Juli 2025)
Foto: Bernd von Jutrczenka / dpa
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Der Leihfahrradbetreiber Nextbike darf seine Räder vorerst nicht mehr in der Hauptstadt anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden und damit einen Beschluss der Vorinstanz bestätigt. Der Leihradanbieter ist demnach verpflichtet, sofort sämtliche 6500 Mietfahrräder von Berliner Straßen zu entfernen.
Dies hatte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im vergangenen Sommer von dem Unternehmen verlangt. Grund: Nextbike hat für den Betrieb der Leihräder keine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Diese ist aus Sicht des Senats jedoch nötig. Das Unternehmen sieht das anders und zog vor Gericht – bislang ohne Erfolg.Aus Sicht der Gerichte nutzt das Unternehmen den öffentlichen Straßenraum für gewerbliche Zwecke und angesichts der zahlreichen Fahrzeuge auch in großem Umfang. Deshalb handelt es sich um eine straßenrechtliche Sondernutzung, für die es in Berlin einer entsprechenden Erlaubnis bedarf, wie es weiter hieß. Die Fahrräder stünden oder lägen häufig auf Gehwegen und beeinträchtigten damit andere Verkehrsteilnehmer erheblich.
»Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt«, sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung, Petra Nelken, nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. Nextbike müsse nun eine Sondergenehmigung beantragen – oder seine Räder entfernen.
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Von manager-magazin-Redakteur Lutz Reiche
Das Unternehmen hat das Leihradsystem in der Vergangenheit mit öffentlichen Fördermitteln im Auftrag des Senats betrieben. Zum 30. Juni 2025 war der Vertrag zwischen Nextbike und dem Land allerdings ausgelaufen. Die Senatsverwaltung hat das Angebot infolge der Haushaltskürzungen eingestellt
Nextbike betrieb das Fahrradvermietungsgeschäft dennoch weiter, ohne eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Der Berliner Senat forderte Nextbike daraufhin im Juli auf, den Fahrradverleih in Berlin zu unterlassen und die Fahrräder »unverzüglich zu entfernen«.
sol/dpa/AFP
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