Ondertussen bij de Buren (bèta/AI-testfase)

Ondertussen bij de Buren is een experimentele website met focus op Duits nieuws. Via artificiële intelligentie (AI) wordt geprobeerd het nieuws van Duitsland te selecteren. Er wordt veel geëxperimenteerd, waardoor deze site regelmatig nogal veranderd. Zo wordt getracht consistente vertalingen te realiseren. Ook de kwaliteit van de afbeeldingen wisselt door experimenten. Als bronnen dienen geselecteerde RSS-feeds van diverse Duitse nieuwsbronnen. RSS-feeds worden door de bronnen zelf beschikbaar gesteld en bevatten nooit het gehele artikel, maar in kop, introductietekst of samenvatting en waar mogelijk een afbeelding. Hierdoor is het risico op rechtenschending nagenoeg nihil.

„Ondertussen bij de Buren“ (Mitlerweile bei den Nachbarn) ist eine experimentelle Website, die sich auf deutsche Nachrichten konzentriert. Sie nutzt künstliche Intelligenz (KI), um Nachrichten aus Deutschland auszuwählen. Aufgrund laufender Experimente – etwa bei dem Versuch, konsistente Übersetzungen zu erzielen – unterliegt die Seite häufigen Änderungen; auch die Bildqualität variiert infolge dieser Versuche. Als Quellen dienen ausgewählte RSS-Feeds verschiedener deutscher Nachrichtenanbieter. Diese Feeds werden von den Anbietern selbst bereitgestellt und enthalten niemals den vollständigen Artikel, sondern lediglich eine Überschrift, einen Einleitungstext oder eine Zusammenfassung sowie – sofern verfügbar – ein Bild. Der vollständige Artikel lässt sich über einen Link bei der jeweiligen Quelle abrufen, wodurch das Risiko einer Urheberrechtsverletzung praktisch ausgeschlossen ist.



  • Maskenkäufe in der Corona-Pandemie: Gericht tadelt Auskünfte der Regierung

    Maskenkäufe in der Corona-Pandemie: Gericht tadelt Auskünfte der Regierung

    Die Staatsregierung hat über Maskenkäufe in der Pandemie in einem Fall unzureichend Auskunft an den Landtag gegeben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof teilte am Mittwoch seine Entscheidung in einem Verfahren mit, das der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn angestrengt hat. Er sieht eine Verletzung seiner parlamentarischen Rechte, da ihm im März 2021 das Gesundheitsministerium auf eine Anfrage im…



  • Maskenkäufe in der Corona-Pandemie: Gericht tadelt Auskünfte der Regierung

    Maskenkäufe in der Corona-Pandemie: Gericht tadelt Auskünfte der Regierung

    Die Staatsregierung hat über Maskenkäufe in der Pandemie in einem Fall unzureichend Auskunft an den Landtag gegeben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof teilte am Mittwoch seine Entscheidung in einem Verfahren mit, das der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn angestrengt hat. Er sieht eine Verletzung seiner parlamentarischen Rechte, da ihm im März 2021 das Gesundheitsministerium auf eine Anfrage im…

Maskenkäufe in der Corona-Pandemie: Gericht tadelt Auskünfte der Regierung

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Die Staatsregierung hat über Maskenkäufe in der Pandemie in einem Fall unzureichend Auskunft an den Landtag gegeben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof teilte am Mittwoch seine Entscheidung in einem Verfahren mit, das der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn angestrengt hat. Er sieht eine Verletzung seiner parlamentarischen Rechte, da ihm im März 2021 das Gesundheitsministerium auf eine Anfrage im Landtag gewisse Informationen vorenthalten habe. Der Gerichtshof gab Brunns Beschwerden nun „teilweise“ statt.

Die besagte Anfrage – ein kurzes Ersuchen um Auskunft, eine sogenannte Anfrage zum Plenum – erkundigte sich nach Details zum Ankauf von Masken bei drei Händlern zu Beginn der Pandemie. Das Beschaffungswesen in dieser turbulenten Zeit und gerade der Maskenkauf durch Vermittlung über CSU-nahe Kontakte, etwa über die Unternehmerin Andrea Tandler, hatte dann später einen Untersuchungsausschuss im Landtag beschäftigt.

Der Gerichtshof stellte nun fest: Mit Blick auf Brunns Teilfrage, welche Mitglieder der Staatsregierung außer der damaligen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) über besagte Verhandlungen und Verträge informiert waren, genügte die „nur ansatzweise Beantwortung“ durch die Staatsregierung „nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen“. Eine weitere Teilfrage zur Prüfung bestimmter Masken auf ihre Schutzwirkung sei zudem „ohne hinreichende Begründung“ unbeantwortet geblieben. Andere Aspekte, die Brunn vorgebracht hatte, wurden dagegen abgewiesen. Die Staatsregierung hielt Brunns Antrag im Verfahren für „unbegründet“. Es habe schließlich umfangreiche Auskünfte bereits auf vorangegangene Anfragen gegeben, hieß es.

Auch abseits der Pandemie ist die Qualität von Antworten auf Abgeordnetenfragen seit Jahren ein Streitthema im Landtag. Halbherzige Auskünfte, lauten Vorwürfe in der Opposition, hätten „System“. Brunn erklärte am Mittwoch: Das Urteil stärke die Kontrollrechte des Parlaments. „Die Regierung ist dem Parlament Rechenschaft schuldig und darf nicht einfach unbequeme Auskünfte verweigern – das gilt auch in einem Krisenfall wie Corona.“