Ondertussen bij de Buren (bèta/AI-testfase)

Ondertussen bij de Buren is een experimentele website met focus op Duits nieuws. Via artificiële intelligentie (AI) wordt geprobeerd het nieuws van Duitsland te selecteren. Er wordt veel geëxperimenteerd, waardoor deze site regelmatig nogal veranderd. Zo wordt getracht consistente vertalingen te realiseren. Ook de kwaliteit van de afbeeldingen wisselt door experimenten. Als bronnen dienen geselecteerde RSS-feeds van diverse Duitse nieuwsbronnen. RSS-feeds worden door de bronnen zelf beschikbaar gesteld en bevatten nooit het gehele artikel, maar in kop, introductietekst of samenvatting en waar mogelijk een afbeelding. Hierdoor is het risico op rechtenschending nagenoeg nihil.

„Ondertussen bij de Buren“ (Mitlerweile bei den Nachbarn) ist eine experimentelle Website, die sich auf deutsche Nachrichten konzentriert. Sie nutzt künstliche Intelligenz (KI), um Nachrichten aus Deutschland auszuwählen. Aufgrund laufender Experimente – etwa bei dem Versuch, konsistente Übersetzungen zu erzielen – unterliegt die Seite häufigen Änderungen; auch die Bildqualität variiert infolge dieser Versuche. Als Quellen dienen ausgewählte RSS-Feeds verschiedener deutscher Nachrichtenanbieter. Diese Feeds werden von den Anbietern selbst bereitgestellt und enthalten niemals den vollständigen Artikel, sondern lediglich eine Überschrift, einen Einleitungstext oder eine Zusammenfassung sowie – sofern verfügbar – ein Bild. Der vollständige Artikel lässt sich über einen Link bei der jeweiligen Quelle abrufen, wodurch das Risiko einer Urheberrechtsverletzung praktisch ausgeschlossen ist.

Ladenschlussgesetz in Bayern Kirchengruppen und Gewerkschaften klagen gegen Sonntagsöffnungen In Bayern läuft

Ladenschlussgesetz in Bayern Kirchengruppen und Gewerkschaften klagen gegen Sonntagsöffnungen In Bayern läuft - Fetchub

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Ladenschlussgesetz in Bayern

Kirchengruppen und Gewerkschaften klagen gegen Sonntagsöffnungen

In Bayern läuft so manches anders als im Rest der Republik. Weil einige Supermärkte jetzt sonntags häufiger öffnen dürfen, muss der Verfassungsgerichtshof das Ladenschlussgesetz überprüfen.

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Ein Kassierer scannt in einem Supermarkt an der Kasse die Produkte

Foto: Sven Hoppe / dpa

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Die moderaten Lockerungen im bayerischen Ladenschlussgesetz müssen vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden. Sieben Klägerinnen und Kläger, unter anderem die Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), von Ver.di und der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), haben nach eigenen Angaben Popularklage gegen die Regelungen eingereicht. Das Gericht bestätigte auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa den Eingang der Klage.

Die Popularklage richtet sich laut Mitteilung insbesondere gegen die sogenannten digitalen Kleinstsupermärkte ohne Personal, die nun durchgängig öffnen dürfen, auch sonntags. Aber auch gegen die erlaubten Ladenöffnungen in Hunderten Tourismusorten an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen. Das neue bayerische Ladenschlussgesetz ist seit Sommer 2025 in Kraft.Die Ausnahmen im Ladenschlussgesetz seien ein Angriff auf wesentliche Grundrechte der Bayerischen Verfassung: das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz von Ehe und Familie sowie die Koalitionsfreiheit, hieß es in der Mitteilung der sieben Kläger.

»Ausgerechnet eine christliche Regierungspartei«»Wer den Sonntag aufweicht, greift direkt in das Leben der Beschäftigten ein. Das neue Ladenschlussgesetz fördert eine Ausweitung von Sonntagsarbeit, schwächt bewährte Schutzmechanismen und verschärft soziale Ungleichheiten – insbesondere für Frauen, Teilzeitkräfte und Menschen mit familiären Verpflichtungen«, sagte der DGB-Landesvorsitzende Bernhard Stiedl.

Ver.di-Landesbezirksleiterin Luise Klemens sagte, die »dramatische Deregulierung des Ladenschlussgesetzes« verschlechtere die ohnehin schon schwierigen Arbeitsbedingungen im Einzelhandel massiv. Und KAB-Landespräses Michael Wagner kritisierte: »Ausgerechnet eine christliche Regierungspartei greift im neuen Ladenschlussgesetz in einem bisher nicht dagewesenen Ausmaß die verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe in Bayern an.«

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Grundsätzlich ist Bayern als einziges Bundesland neben dem Saarland bei seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20 Uhr geblieben. Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage werden wie bisher maximal viermal pro Jahr zugelassen – aber nur anlassbezogen, also etwa anlässlich eines Marktes, einer Messe oder einer ähnlichen Veranstaltung. Hier gab es keine Änderungen.

Ausnahme für KleinstsupermärkteEs gibt aber eine Ausnahme für digitale Kleinstsupermärkte: In derartigen Mini-Märkten, mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche und ohne Personal, müssen sich Kunden ihre Waren selbst entnehmen und zum Beispiel an Selbst-Scanner-Kassen bezahlen. Grundsätzlich kann dort das volle Sortiment angeboten werden. Neu ist, dass diese Kleinstsupermärkte künftig generell durchgängig – also auch sonntags – geöffnet haben dürfen, rund um die Uhr. Den konkreten zeitlichen Rahmen für die Sonntagsöffnungen sollen die jeweiligen Gemeinden festlegen. Es sollen aber mindestens acht Stunden sein.

Etwa 500 von gut 2000 bayerischen Gemeinden sind zudem in einer Liste als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorte genannt. Dort ist an 40 Sonn- und Feiertagen der Verkauf eines vorgegebenen Warensortiments möglich, worunter »touristisch relevante Warengruppen und Lebensmittel, die zum sofortigen Verzehr geeignet sind«, fallen. Beim Sortiment gab es eine Lockerung: Es braucht künftig nicht einen Bezug zum Ort, sondern zur Region.Bis Sommer 2025 galt in Bayern ein Bundesgesetz über den Ladenschluss aus dem Jahr 1956. Die kleinen Lockerungen, die CSU und Freie Wähler ermöglichen wollten, machten aber ein eigenes bayerisches Gesetz notwendig.

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