Cottbus – Hat der mutmaßliche Polizisten-Killer bereits gestanden?
Mit über 172 km/h soll Dawid K. (27) aus Jelenia Góra (Niederschlesien) am 7. Januar durch Brandenburg gerast sein. Nach einer Klau-Tour in Niedersachsen sollte er – so die Anklage – am Steuer eines Škoda die Flucht der Autoschieberbande absichern.
Als die Polizei ihn bereits verfolgte, setzte K. laut Staatsanwaltschaft in Lauchhammer zum Überholen an und erfasste den 32-jährigen Oberkommissar Maximilian Stoppa. Für den jungen Polizisten kam jede Hilfe zu spät. Er starb noch am Unfallort.
Kolleginnen und Kollegen gedachten bei einem Trauermarsch Oberkommissar Maximilian Stoppa (32)
Toiletten-Beichte in JVA Cottbus
K. wurde wenig später verhaftet. „Aufgrund seiner Fahrweise hat er den Tod billigend in Kauf genommen“, heißt es in der Mordanklage. Er habe einen Menschen getötet, um eine Straftat zu verdecken. Unklar war zunächst jedoch, wer von den drei Männern im Skoda tatsächlich am Steuer saß – und möglicherweise wäre diese Frage bis heute offen, wenn sich der Angeklagte nicht im Gefängnis verplappert hätte.
„Er hat zu mir auf der Toilette gesagt, dass er den Polizisten überfahren hat“, sagt Artur K. (48). Er lernte Dawid K. während der Untersuchungshaft in der JVA Cottbus kennen und verbüßt selbst eine Haftstrafe u.a. wegen Hehlerei. Ins Gespräch seien sie gekommen, weil beide für denselben Auftraggeber im Autoklau-Geschäft aktiv gewesen seien.
Der VW war das Zivilfahrzeug der Polizei, aus dem Maximilian Stoppa ausstieg, um die Autodiebe anzuhalten
Knast-Zeuge kennt weiteren Verdächtigen
Bevor Artur K. die Beamten über sein Toilettenwissen informierte, vergingen jedoch Monate. In der Zeit galt auch Mikhaiil S., der ebenfalls im Skoda saß, als tatverdächtig. „Der lag aber nur auf der Rückbank – wahrscheinlich betrunken oder unter Drogen“, sagt der Knast-Zeuge, der später auch mit ihm inhaftiert war. Weitere Zeugen schilderten am zweiten Prozesstag, wie rücksichtslos der Skoda auf der Flucht vor der Polizei durch die Stadt raste.
Anwalt fordert Einstellung des Verfahrens
Zum Auftakt des Prozesses hatte der Verteidiger des Angeklagten die „Einstellung des Verfahrens“ gefordert. Hintergrund: Dawid K. wurde am Landgericht Hildesheim bereits zu fünf Jahren wegen des Autodiebstahls verurteilt. Rechtsanwalt Christoph Rühlmann (58): „Durch die rechtskräftige Verurteilung ist Strafklageverbrauch eingetreten.“ Die Planung, der Klau und die Flucht gehörten zusammen. Man könne für eine Straftat nicht mehrfach bestraft werden. Richter Frank Schollbach kündigte an, darüber erst am Urteilstag zu entscheiden.
Bislang schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Der Prozess wird fortgesetzt.

