Ondertussen bij de Buren (bèta/AI-testfase)

Ondertussen bij de Buren is een experimentele website met focus op Duits nieuws. Via artificiële intelligentie (AI) wordt geprobeerd het nieuws van Duitsland te selecteren. Er wordt veel geëxperimenteerd, waardoor deze site regelmatig nogal veranderd. Zo wordt getracht consistente vertalingen te realiseren. Ook de kwaliteit van de afbeeldingen wisselt door experimenten. Als bronnen dienen geselecteerde RSS-feeds van diverse Duitse nieuwsbronnen. RSS-feeds worden door de bronnen zelf beschikbaar gesteld en bevatten nooit het gehele artikel, maar in kop, introductietekst of samenvatting en waar mogelijk een afbeelding. Hierdoor is het risico op rechtenschending nagenoeg nihil.

„Ondertussen bij de Buren“ (Mitlerweile bei den Nachbarn) ist eine experimentelle Website, die sich auf deutsche Nachrichten konzentriert. Sie nutzt künstliche Intelligenz (KI), um Nachrichten aus Deutschland auszuwählen. Aufgrund laufender Experimente – etwa bei dem Versuch, konsistente Übersetzungen zu erzielen – unterliegt die Seite häufigen Änderungen; auch die Bildqualität variiert infolge dieser Versuche. Als Quellen dienen ausgewählte RSS-Feeds verschiedener deutscher Nachrichtenanbieter. Diese Feeds werden von den Anbietern selbst bereitgestellt und enthalten niemals den vollständigen Artikel, sondern lediglich eine Überschrift, einen Einleitungstext oder eine Zusammenfassung sowie – sofern verfügbar – ein Bild. Der vollständige Artikel lässt sich über einen Link bei der jeweiligen Quelle abrufen, wodurch das Risiko einer Urheberrechtsverletzung praktisch ausgeschlossen ist.



  • Banken: Erfolg für linken Verein: Sparkasse muss Girokonto fortführen

    Banken: Erfolg für linken Verein: Sparkasse muss Girokonto fortführen

    Das Landgericht Göttingen hat die Sparkasse Göttingen verpflichtet, dem linken Verein Rote Hilfe vorläufig weiter ein Girokonto zu führen. Die Kündigung sei laut der mündlichen Begründung des Gerichts rechtswidrig gewesen, teilte der Verein am Freitag mit. Die Sparkasse hatte die Kündigung mit einem erhöhten Prüfaufwand begründet, nachdem die linksradikale Gruppierung „Antifa Ost“ vor einigen Monaten…



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    Das Landgericht Göttingen hat die Sparkasse Göttingen verpflichtet, dem linken Verein Rote Hilfe vorläufig weiter ein Girokonto zu führen. Die Kündigung sei laut der mündlichen Begründung des Gerichts rechtswidrig gewesen, teilte der Verein am Freitag mit. Die Sparkasse hatte die Kündigung mit einem erhöhten Prüfaufwand begründet, nachdem die linksradikale Gruppierung „Antifa Ost“ vor einigen Monaten…

Banken: Erfolg für linken Verein: Sparkasse muss Girokonto fortführen

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Das Landgericht Göttingen hat die Sparkasse Göttingen verpflichtet, dem linken Verein Rote Hilfe vorläufig weiter ein Girokonto zu führen. Die Kündigung sei laut der mündlichen Begründung des Gerichts rechtswidrig gewesen, teilte der Verein am Freitag mit. Die Sparkasse hatte die Kündigung mit einem erhöhten Prüfaufwand begründet, nachdem die linksradikale Gruppierung „Antifa Ost“ vor einigen Monaten durch die US-Regierung als Terrororganisation eingestuft worden war. Zudem machte die Sparkasse mögliche Reputationsschäden geltend. Der Verein Rote Hilfe hatte unter anderem Strafverteidiger der „Antifa Ost“ unterstützt. Diese Gründe überzeugten das Gericht offensichtlich nicht.

In der mündlichen Begründung stellte das Gericht laut der Roten Hilfe klar, dass politische Entscheidungen oder Listungen eines „x-beliebigen Drittstaates“ keine ausreichende Grundlage für die Kündigung eines Kontos durch ein deutsches Kreditinstitut darstellten. Auch ein erhöhter Prüfaufwand sei laut des Gerichts von der Sparkasse nicht konkret und nachvollziehbar dargelegt worden. Schließlich soll das Gericht auch das geltend gemachte Reputationsrisiko zurückgewiesen haben: Ein möglicher Imageschaden stelle keinen rechtlich tragfähigen Kündigungsgrund dar. Die Rote Hilfe war im Dezember mit der Kündigung sämtlicher Girokonten bei der Sparkasse Göttingen und der genossenschaftlichen GLS Bank konfrontiert worden.

Während die Rote Hilfe die Entscheidung des Gerichts begrüßte, erklärte ein Sprecher der Sparkasse, man respektiere gerichtliche Entscheidungen und setze diese um. Die Entscheidung stelle jedoch keine abschließende Klärung der rechtlichen Fragen dar; zugleich werde ein Hauptverfahren angestrebt. „Unser Handeln orientiert sich dabei stets an unserem öffentlichen Auftrag sowie an den geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorgaben.“ Anders als private und genossenschaftliche Banken dürfen Sparkassen Kunden nur in wenigen Ausnahmefällen kündigen.