Ondertussen bij de Buren (bèta/AI-testfase)

Ondertussen bij de Buren is een experimentele website met focus op Duits nieuws. Via artificiële intelligentie (AI) wordt geprobeerd het nieuws van Duitsland te selecteren. Er wordt veel geëxperimenteerd, waardoor deze site regelmatig nogal veranderd. Zo wordt getracht consistente vertalingen te realiseren. Ook de kwaliteit van de afbeeldingen wisselt door experimenten. Als bronnen dienen geselecteerde RSS-feeds van diverse Duitse nieuwsbronnen. RSS-feeds worden door de bronnen zelf beschikbaar gesteld en bevatten nooit het gehele artikel, maar in kop, introductietekst of samenvatting en waar mogelijk een afbeelding. Hierdoor is het risico op rechtenschending nagenoeg nihil.

„Ondertussen bij de Buren“ (Mitlerweile bei den Nachbarn) ist eine experimentelle Website, die sich auf deutsche Nachrichten konzentriert. Sie nutzt künstliche Intelligenz (KI), um Nachrichten aus Deutschland auszuwählen. Aufgrund laufender Experimente – etwa bei dem Versuch, konsistente Übersetzungen zu erzielen – unterliegt die Seite häufigen Änderungen; auch die Bildqualität variiert infolge dieser Versuche. Als Quellen dienen ausgewählte RSS-Feeds verschiedener deutscher Nachrichtenanbieter. Diese Feeds werden von den Anbietern selbst bereitgestellt und enthalten niemals den vollständigen Artikel, sondern lediglich eine Überschrift, einen Einleitungstext oder eine Zusammenfassung sowie – sofern verfügbar – ein Bild. Der vollständige Artikel lässt sich über einen Link bei der jeweiligen Quelle abrufen, wodurch das Risiko einer Urheberrechtsverletzung praktisch ausgeschlossen ist.



  • Landgericht München: Aus Eifersucht zugestochen

    Landgericht München: Aus Eifersucht zugestochen

    Ein Staplerfahrer aus dem Landkreis Dachau ist wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht München II zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des 41-jährigen alkoholabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Ende Januar vergangenen Jahres hatte der Staplerfahrer in einer Obdachlosenunterkunft in Dachau einem Mann mit einem Messer in den Rücken…



  • Landgericht München: Aus Eifersucht zugestochen

    Landgericht München: Aus Eifersucht zugestochen

    Ein Staplerfahrer aus dem Landkreis Dachau ist wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht München II zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des 41-jährigen alkoholabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Ende Januar vergangenen Jahres hatte der Staplerfahrer in einer Obdachlosenunterkunft in Dachau einem Mann mit einem Messer in den Rücken…

Landgericht München: Aus Eifersucht zugestochen

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Ein Staplerfahrer aus dem Landkreis Dachau ist wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht München II zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des 41-jährigen alkoholabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Ende Januar vergangenen Jahres hatte der Staplerfahrer in einer Obdachlosenunterkunft in Dachau einem Mann mit einem Messer in den Rücken gestochen. Da das Opfer eine dicke Winterjacke anhatte und eine Softshelljacke trug, wurde der Stich abgefedert.

Auslöser für die Tat war nach Überzeugung des Gerichts übersteigerte Eifersucht. Nachdem sich die frühere Partnerin des Angeklagten von diesem getrennt hatte, wollte der Staplerfahrer nicht akzeptieren, dass sich die 40-Jährige mit anderen Männern trifft. Immer dann, wenn er sie in Begleitung eines anderen sah, griff er diesen an. So auch am 26. Januar des vergangenen Jahres. An jenem Tag war der Angeklagte in die Unterkunft gekommen, in der seine frühere Partnerin wohnte. Dort hatte er beobachte, wie sie in das Zimmer eines Mannes gegangen war. Als die beiden das Zimmer gemeinsam verließen, attackierte der Staplerfahrer den Mann mit einem Messer.

Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat in ihre Anklage ursprünglich als versuchten Totschlag. Da der Staplerfahrer aber nach Überzeugung des Gerichts keinen Tötungsvorsatz hatte, verurteilte es ihn nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Außerdem ging die Kammer davon aus, dass der Alkoholmissbrauch des Angeklagten mit ausschlaggebend war für dessen übersteigerte Eifersucht. Der 41-Jährige kann die vom Gericht angeordnete Maßregel in einer Entziehungsanstalt sofort antreten und kommt nicht in den Vorwegvollzug. Das Urteil ist rechtskräftig.