Ondertussen bij de Buren (bèta/AI-testfase)

Ondertussen bij de Buren is een experimentele website met focus op Duits nieuws. Via artificiële intelligentie (AI) wordt geprobeerd het nieuws van Duitsland te selecteren. Er wordt veel geëxperimenteerd, waardoor deze site regelmatig nogal veranderd. Zo wordt getracht consistente vertalingen te realiseren. Ook de kwaliteit van de afbeeldingen wisselt door experimenten. Als bronnen dienen geselecteerde RSS-feeds van diverse Duitse nieuwsbronnen. RSS-feeds worden door de bronnen zelf beschikbaar gesteld en bevatten nooit het gehele artikel, maar in kop, introductietekst of samenvatting en waar mogelijk een afbeelding. Hierdoor is het risico op rechtenschending nagenoeg nihil.

„Ondertussen bij de Buren“ (Mitlerweile bei den Nachbarn) ist eine experimentelle Website, die sich auf deutsche Nachrichten konzentriert. Sie nutzt künstliche Intelligenz (KI), um Nachrichten aus Deutschland auszuwählen. Aufgrund laufender Experimente – etwa bei dem Versuch, konsistente Übersetzungen zu erzielen – unterliegt die Seite häufigen Änderungen; auch die Bildqualität variiert infolge dieser Versuche. Als Quellen dienen ausgewählte RSS-Feeds verschiedener deutscher Nachrichtenanbieter. Diese Feeds werden von den Anbietern selbst bereitgestellt und enthalten niemals den vollständigen Artikel, sondern lediglich eine Überschrift, einen Einleitungstext oder eine Zusammenfassung sowie – sofern verfügbar – ein Bild. Der vollständige Artikel lässt sich über einen Link bei der jeweiligen Quelle abrufen, wodurch das Risiko einer Urheberrechtsverletzung praktisch ausgeschlossen ist.

Gerichtsurteil Schläge durch Ehemann der Kollegin sind kein Arbeitsunfall Eine Frau trennt

Gerichtsurteil Schläge durch Ehemann der Kollegin sind kein Arbeitsunfall Eine Frau trennt - Fetchub

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Gerichtsurteil

Schläge durch Ehemann der Kollegin sind kein Arbeitsunfall

Eine Frau trennt sich von ihrem gewalttätigen Partner und zieht bei einem Kollegen ein. Der wiederum wird auf dem Heimweg vom Job vom Ex-Partner attackiert. Strafrechtlich relevant – aber laut Gericht kein Arbeitsunfall.

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Paar unterwegs (Symbolbild): Die Attacke geschah im Auto auf dem Heimweg von der Arbeit

Foto: Andreas Schlegel / fStop / Getty Images

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Ein städtischer Friedhofsgärtner hat nach einer Attacke durch den eifersüchtigen Ehemann einer Arbeitskollegin laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schläge seien nicht als Arbeitsunfall zu werten, entschied das Sozialgericht Dortmund (AZ: S 18 U 324/22). Der damals 41-jährige Friedhofsgärtner war im Sommer 2020 auf dem Heimweg von der Arbeit angegriffen worden.

Laut Gerichtsangaben bildete der Friedhofsgärtner mit seiner Arbeitskollegin eine Fahrgemeinschaft. Die Frau hatte sich zuvor von ihrem gewalttätigen Ehemann getrennt, dieser lauerte ihr aber weiterhin auf. Bei ihrem Kollegen war die Frau zwischenzeitlich eingezogen.Nach der Arbeit setzte der Gärtner seine Kollegin in einem öffentlichen Parkhaus ab. Während der Gärtner mit seinem Handy beschäftigt war, riss der Ehemann plötzlich die Fahrertür auf und schlug ihm mehrfach auf den Kopf. Dabei erlitt er eine Schädelprellung.

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Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte es jedoch ab, die Attacke als Arbeitsunfall anzuerkennen und entsprechende Leistungen zu zahlen. Das Sozialgericht bestätigte diese Entscheidung im November, wie es nun mitteilte.Der Gärtner habe sich zwar auf einem versicherten Weg vom Arbeitsort nach Hause befunden. Der Überfall habe jedoch in keinem »sachlichen Zusammenhang« mit der Arbeit gestanden, sondern sei aus Eifersucht erfolgt. Ein solcher persönlicher Hintergrund begründe keinen Versicherungsschutz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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