Opfer von häuslicher Gewalt sollen sich in Zukunft leichter
aus gemeinsamen Mietverträgen mit ihren Tätern lösen können. Das sieht ein
Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
(SPD) vor, der der Funke-Mediengruppe vorliegt. »Der Weg in ein
selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch
lang«, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. Das neue Gesetz soll diesen vereinfachen.
Demnach sollen Opfer häuslicher Gewalt, überwiegend Frauen, künftig klare gesetzliche Ansprüche gegen Täter haben und leichter aus
einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen. Zudem sollen sie vom Täter
verlangen können, dass er grundsätzlich für Kosten aus dem Mietverhältnis
aufkommt, die nach ihrem Auszug entstehen. Dazu zählen etwa Schäden an der
Wohnung, aber auch Mietzahlungen, die nach dem Auszug noch anfallen.
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