Handwerk und Industrie bekommen endlich denselben Schutz wie Lebensmittel. Hersteller können ihre Traditionsprodukte jetzt mit einer geografischen Angabe schützen lassen. Das gab das Deutsche Patent- und Markenamt (München) bekannt. Bisher galt dieser europaweite Schutz nur für Alkohol und Erzeugnisse wie die Thüringer Bratwurst.
Die neue Regelung eröffnet vielen lokalen Produkten Möglichkeiten: Glaskunst aus Lauscha, Jenaer Glas, Meissner Porzellan oder Uhren aus Glashütte können nun geschützt werden. Laut einer Studie der EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) kommen 39 Waren aus Deutschland dafür infrage.
Von Plauener Spitze bis Sonneberger Spielzeug
Aus Sachsen profitieren könnten unter anderem Plauener Spitze, Sebnitzer Kunstblumen, Holzkunst aus dem Erzgebirge, Musikinstrumente aus dem Vogtland oder Freiberger Präzisionsmechanik. Für Thüringen nennt die Behörde neben der traditionellen Lauschaer Glaskunst mit ihrem bekannten Christbaumschmuck auch Rhöner Holzschnitzereien oder Sonneberger Spielzeug als Kandidaten. Weitere Vorschläge kommen aus anderen Bundesländern – darunter Kölnisch Wasser oder Ravensburger Spiele.
Die EU-Verordnung existiert seit 2023, die deutsche Umsetzung gilt ab sofort. Bislang waren nur Alkohol und landwirtschaftliche Güter geschützt – darunter Lübecker Marzipan.
„Wertschöpfung steigern und Arbeitsplätze sichern“
Eva Schewior, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts, betont: „Geschützte Herkunftsangaben untermauern die Bedeutung regionaler Erzeugnisse und schaffen Bewusstsein für ihren Wert.“ Und weiter: „Zudem helfen sie dabei, traditionelles Know-how in den entsprechenden Regionen zu erhalten, Wertschöpfung zu steigern und Arbeitsplätze vor Ort zu sichern.“
Deutsche Anträge laufen über das Bundespatentamt, danach geht es weiter ans EUIPO. Besonders häufig auf der Liste: deutsches Porzellan. Dazu zählen Berliner, Dresdner, Freiberger, Fürstenberger, Hutschenreuther, Meißner und Nymphenburger Porzellan. Meißen gilt als älteste Porzellan-Manufaktur Europas.

